Was man schon immer mal gern wissen wollte
Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
§3 StVO Absatz 3:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
b. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
c. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
b. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
c. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
- snoopy1202
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Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
Fasemann hat geschrieben:Das ne normale Kraftfahrtbundesstraße, daher Tempo 100, es ei denn es sit mehr ausgeschrieben. Normal sollte mann da auch keien moppeds und Fahrräder treffen, aber ist mir vor 2 Wochen erst passiert.
*lol*
Bei uns kam letzte Woche im Radio das auf der A8 ein Skateboarder unterwegs war.
Gibts sogar nen Video von den Begleitfahrzeugen davon. Guck mal hier
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/s ... ersen.html
Schon krank sowas.
@Cosmo
Les ich das aufgrund des letzten Absatzes richtig raus, das dort über 100 gefahren werden darf?
- cheeky_devil
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Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
Warum zum Teufel fahren die Englaender und Japaner? eigentlich auf der falschen Seite??? Hat denen keiner gesagt wies Richtig ist? Wessen Idee war das
Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
Wann warst Du denn das letzt mal in der Fahrschule?snoopy1202 hat geschrieben: @Cosmo
Les ich das aufgrund des letzten Absatzes richtig raus, das dort über 100 gefahren werden darf?


Keine Ahnung, IMO sollte da nur Richtgeschwindigkeit 130 sein, sonst nix.
- snoopy1202
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Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
COSMo hat geschrieben:Wann warst Du denn das letzt mal in der Fahrschule?![]()
Keine Ahnung, IMO sollte da nur Richtgeschwindigkeit 130 sein, sonst nix.
Sorry, das ist 10 Jahre her und als das Thema behandelt wurde, war ich wohl nicht da *g*
Aber gut zu wissen
@Tina
Warum schreibt man in Saudi Arabien von rechts nach links?
Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
Nachzulesen hier:cheeky_devil hat geschrieben:Warum zum Teufel fahren die Englaender und Japaner? eigentlich auf der falschen Seite??? Hat denen keiner gesagt wies Richtig ist? Wessen Idee war das
http://de.wikipedia.org/wiki/Linksverkehr
Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
@ cheeky
Linksverkehr is auch in Australien und 55 weiteren Ländern!
Hauptgrund ist der Betrieb mit Kutschen und sonstigem Viehzeug vorm Fahrzeug. Da damals Rindfiecher und Gäule die PS auf die Straße bringen mußten, war es üblich, daß man abundzu zur Peitsche greifen mußte. Und da selbst Linkshänder auf Rechtshänder umgewöhnt wurden, wurde die Peitsch meist mit der rechten Hand bedient. Um dabei kein entgegenkommendes Fuhrwerk, oder gar den anderen Fuhrmann zu treffen, wurde vielerorts Rechtsverkehr eingeführt.
Eine weitere Erklärung findest du HIER
Linksverkehr is auch in Australien und 55 weiteren Ländern!
Hauptgrund ist der Betrieb mit Kutschen und sonstigem Viehzeug vorm Fahrzeug. Da damals Rindfiecher und Gäule die PS auf die Straße bringen mußten, war es üblich, daß man abundzu zur Peitsche greifen mußte. Und da selbst Linkshänder auf Rechtshänder umgewöhnt wurden, wurde die Peitsch meist mit der rechten Hand bedient. Um dabei kein entgegenkommendes Fuhrwerk, oder gar den anderen Fuhrmann zu treffen, wurde vielerorts Rechtsverkehr eingeführt.
Eine weitere Erklärung findest du HIER
Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
hab auch ma ne frage
weil ich mich schon sehr oft drüber aufgeregt habe das manche leute wie ich meine kein rechts vor links können 
also ich habe hier mal eine skizze.....

hoffe man erkennt an den pfeilen und blinkern wo es lang gehen soll
ich meine in der fahrschule gelernt zu haben das Fahrzeug 2 (blau) bei dieser situation vorfahrt hat und dann Fahrezug 3 (rot) und dann Fahrzeug 1 (grün) fahren darf, da ja kein verkehr von rechts für dieses Fahrzeug vorhanden ist...habe ich da recht???
habe bei mir immer erlebt das dann meist ich darauf aufmerksam gemacht wurde zu fahren...(in der position des grünes fahrzeugs)
mfg
henry


also ich habe hier mal eine skizze.....

hoffe man erkennt an den pfeilen und blinkern wo es lang gehen soll

ich meine in der fahrschule gelernt zu haben das Fahrzeug 2 (blau) bei dieser situation vorfahrt hat und dann Fahrezug 3 (rot) und dann Fahrzeug 1 (grün) fahren darf, da ja kein verkehr von rechts für dieses Fahrzeug vorhanden ist...habe ich da recht???
habe bei mir immer erlebt das dann meist ich darauf aufmerksam gemacht wurde zu fahren...(in der position des grünes fahrzeugs)
mfg
henry
- cheeky_devil
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Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
eigentlich muesstes so sein... weil... der gruene muss dem roten vorfahrt gewaehren... und der rote wiederrum dem blauen... da der blaue rechts nix hat isses einfach... also blau... haette der blaue jetz rechts noch ne strasse isses glaub ich die verzichtssache... so nachm motto langsam rantasten und gucken ob de andren warten
wenn das wo der blaue und der gruene stehn aber ne vorfahrtsstrasse waere, haette der gruene vorfahrt
zum linksverkehr... leuchtet ein... waer aber ne runde aufwand weniger wenn man sich mal geeinigt haette auf eine sache... so muessen autohersteller 2erlei varianten bauen
wenn das wo der blaue und der gruene stehn aber ne vorfahrtsstrasse waere, haette der gruene vorfahrt
zum linksverkehr... leuchtet ein... waer aber ne runde aufwand weniger wenn man sich mal geeinigt haette auf eine sache... so muessen autohersteller 2erlei varianten bauen
Re: Was man schon immer mal gern wissen wollte
ja solls ja net sein...daher die rechts vor links makierung auf der straße :P
also habe ich doch recht und rege mich zurecht auf
also habe ich doch recht und rege mich zurecht auf
