Sprengmeister hat geschrieben:so siehts aus!!! sei froh das er nur 200 rest geschätzt hat! und zurück kaufen musst da auch nix. wenn sagst den wagen behälst du dann kannst das machen. dann zieht die versicherung nur die 200eur von den 3500eur ab.
Nö, das ist so nicht ganz richtig...
Der Gutachter SCHÄTZT den Restwerd des Wagens auf eine Summe X €, die in der Regel von der Versicherung akzeptiert wird als Wert, für den man den Schrott-Wagen noch verkaufen kann.
Zerlegt man das Auto selbst, und verkauft die Teile einzeln, ergibt sich daraus ein neuer Restwert Y €, zu dem das ehemalige Auto verkauft wurde.
Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts (i.d.R. das, was im Gutachten steht), zieht man jetzt mehr Geld raus, ist das eindeutig Versicherungsbertrug.
Aber auch das kann man den Anwalt fragen.
Wenn man es wirklich wasserdicht machen will, wie gesagt, an nen Kumpel verkaufen, mit Quittung, und sich dann anderweitig einigen wie es weiter geht.
Ist zwar auch nicht 100% sauber, aber definitiv Wasserdicht.
Die gegnerische Versicherung hat auch einen bestimmten Zeitraum ein vorzug Erwerbsrecht, in dem es den Wagen zu dem Preis im Gutachten selber kaufen kann, wobei ich das noch nie erlebt habe (ist wohl eher was bei rel. neuen Autos).