Gruß ForstB
Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
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ForstB
Re: Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
Super Danke, ich habs glaube ich jetzt verstanden

Gruß ForstB
Gruß ForstB
- Nighthawk167
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Re: Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
also wenn ich von meiner Serienbereifung ausgehe (155/80 R13) ist 185/60 R14 perfekt. die sind vom Abrollumfang praktisch identisch.
Deine 205er sind dann eher "zu klein".
Deine 205er sind dann eher "zu klein".
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KayBeeBaby
Re: Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
wow,
so viele infos ^^
also jetzt ma kurz und knapp, krieg ich die iengetragen oder nicht?^^
meine 205er sind eingetragen - nur mal so nebenbei..
sonst mmuss ich mir ja noch andere reifen bzw. felgen zulegen ^^
so viele infos ^^
also jetzt ma kurz und knapp, krieg ich die iengetragen oder nicht?^^
meine 205er sind eingetragen - nur mal so nebenbei..
sonst mmuss ich mir ja noch andere reifen bzw. felgen zulegen ^^
Re: Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
"§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen."
Leg das mal deinem ahnungslosen Tüver vor und sag ihm das er es dir eintragen soll. STVZO ist Gesetz
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen."
Leg das mal deinem ahnungslosen Tüver vor und sag ihm das er es dir eintragen soll. STVZO ist Gesetz
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ForstB
Re: Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
Ich hab auch noch mal nachgesehen, und es ist so wie es corsa222 auch gesagt hat. Mal ein auszug aus Wikipedia:
In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen.
Noch ne info zur EWG
http://www.vautec-nms.de/pdf/rili75_443_ewg.pdf
Gruß ForstB
In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen.
Noch ne info zur EWG
http://www.vautec-nms.de/pdf/rili75_443_ewg.pdf
Gruß ForstB
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KayBeeBaby
Re: Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
Asche auf mein Haupt...
Hab mich in meiner Reifendimension geirrt,
hab auf den Felgen 185/55/R14
ändert das was ander Sachlage?
Hab mich in meiner Reifendimension geirrt,
hab auf den Felgen 185/55/R14
ändert das was ander Sachlage?
- Nighthawk167
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Re: Reifenhändler sagt geht nich - geht aber doch?
och Mensch, so schwer ist das doch nicht.
@KayBeeBaby
Ich gehe mal davon aus, dass deinem Tacho bei der Eintragung der 16Zöller nicht angeglichen wurde (dazu gibt es nämlich eigentlich keinen Grund). Was wärst du fürn Motor? 1,2er? Dann wird der größste erlaubte Abrollumfang bei 185/55 R15 erreicht, nämlich 183,6cm (siehe Serienreifenkatalog). bei 185/60 R14 hast du dann nen Abrollumfang von 181,5cm. Bei 205/40 R16 beträgt der Abrollumfang 179,2cm. es ist also alles okay. Die 16Zoll als Ausgangswert der Berechnung zu nehmen ist Quatsch, da diese nicht den größsten erlaubten Abrollumfang haben, sondern eben die 15Zöller. Aber das hat der Corsa222 ja oben schon geschrieben.
Eintragen lassen musst du die Reifen aber trotzdem, bzw. die Auflagen der ABE erfüllen.
Frau Edit schreibt: naja, dann hast du ne theoretische Tachoabweichung von 5%. unter Umständen kann einem Prüfer das schon stören. fahr doch einen mal zu nem Prüfer und fragt den. der kann dir das sagen, ob er das einträgt.
@KayBeeBaby
Ich gehe mal davon aus, dass deinem Tacho bei der Eintragung der 16Zöller nicht angeglichen wurde (dazu gibt es nämlich eigentlich keinen Grund). Was wärst du fürn Motor? 1,2er? Dann wird der größste erlaubte Abrollumfang bei 185/55 R15 erreicht, nämlich 183,6cm (siehe Serienreifenkatalog). bei 185/60 R14 hast du dann nen Abrollumfang von 181,5cm. Bei 205/40 R16 beträgt der Abrollumfang 179,2cm. es ist also alles okay. Die 16Zoll als Ausgangswert der Berechnung zu nehmen ist Quatsch, da diese nicht den größsten erlaubten Abrollumfang haben, sondern eben die 15Zöller. Aber das hat der Corsa222 ja oben schon geschrieben.
Eintragen lassen musst du die Reifen aber trotzdem, bzw. die Auflagen der ABE erfüllen.
Frau Edit schreibt: naja, dann hast du ne theoretische Tachoabweichung von 5%. unter Umständen kann einem Prüfer das schon stören. fahr doch einen mal zu nem Prüfer und fragt den. der kann dir das sagen, ob er das einträgt.


