KBA - Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Mit Datum vom 07.07.2008 wurde unter der Nummer K583 die Allgemeine Bauartgenehmigung für den ersten Kennzeichenrahmen mit LED-Technik, dem ERULUX, vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg an die Utsch AG erteilt.
Damit ist eine entscheidende Hürde für die Vermaktung dieses neuen und innovativen Produktes genommen worden, die jedem interessierten Autofahrer ermöglicht, nun sein Kennzeichen am Heck des Fahrzeugs mittels modernster LED-Technik zu beleuchten. Jedem Produkt liegt diese ABG in gedruckter Form bei.
Möglich wurde die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt, letztendlich durch die 1. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 20.06.2008, die vom zuständigen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung W. Tiefensee erlassen wurde. Damit sind neue Techniken und Innovationen, wie das ERULUX aus dem Hause Utsch, gesetzlich zugelassen.
Acki hat geschrieben:Außerdem ist Kennzeichenbeleuchtung VORNE gar nicht zugelassen.
Für hinten ok, wenn ich dadurch die originale Kennzeichenmulde cleanen kann; aber vorne NO
Und, wenn schon, dann gleich selbstleuctende Nummernschilder. So viel teurer sind die dann auch nicht UND zugelassen.
gruß Acki
du hast recht, ist vorne ist nicht zulässig. außer du hast, wie diese firma eben, eine ausnahmegenehmigung. daher dürfen DIE das auch vorne installieren.