naja hauptsache nur blechschaden,
bisl dengeln und gut,dann sieht er
wieder gut aus.,.,.,.

ja da verstehst was falsch, der betrag für den schrottwagen wird schon noch abgezogen. des restwert stellt halt ein gutachter fest und für den sollte man den rest auch verkaufen.ice tiger hat geschrieben:Wie? Wenn der Wagen so neu ist, muss/kann ihm die gegnerischer Versicherung nen Neuwagen hinstellen? (in den meisten Fällen...)
Und dann kann er den "Schrott"-wagen noch verkaufen?
Oder versteh ich da was falsch...
mfg