MHW Rückleuchten ABE

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CB87

MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von CB87 »

Hallo.könnte mir vll einer eine Kopie von seinen schwarzen MHW Rückleuchten fürn corsa b kopieren und senden???
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Sardonic

Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von Sardonic »

haben die keine E nummer oder haben die noch nur die Bauartgenehmigung alt ???

...bei e nummer kannst dir die abe schenken ....
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CB87

Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von CB87 »

Ja die haben ne E-Nr nur wollte trotzdem gerne was in der Hand haben !!!!
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Master_U
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Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von Master_U »

Die E-Nummer reicht vollkommen aus. Falls der Kollege von der Rennleitung Faxen macht, kannst du ihn höflich auf §19 Abs. 3 Nr. 2a StVZO hinweisen.

Hab ich auch schonmal so gemacht, nachdem ich sehr unfreundlich nach dem TEILEGUTACHTEN für meinen Endschalldämpfer gefragt wurde. Meine Antwort war nur "Brauch ich nicht! Hat ne E-Nummer". Dann wurde er etwas unfreundlicher und sagte etwas lauter "der kann 15 E-Nummern haben! Ich will jetzt das Teilegutachten sehen". (ich dachte mir nur, was will der mit nem Teilegutachten)
Danach hab ich ganz nett auf den o.g. Paragraphen hingewiesen, er ging ins Auto und setzte sich ans Funkgerät. Sein Kollege konnte sich das Grinsen nicht verkneifen, unterhielt sich noch etwas mit mir und wir stellten Gemeinsamkeiten beim Beruf fest! :D
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CB87

Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von CB87 »

ja klaaar das glaube ich auch !!!! aber genau aus dem Grund würde ich halt gerne etwas in der Hand haben...will jeglichem Ärger aus dem Weg gehen !!!!!! muss ja auch net von MHW sein habe gesehen es gibt auch von anderen Firmen die Gutachten.......

Was genaues steht überhaupt in dem Paragraphen ????
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Sardonic

StVZO §19 Abs. 3 Nr --->

Beitrag von Sardonic »

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile

a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder


b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder



2. für diese Teile


a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,


erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder




3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder




4. für diese Teile

a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,


b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und


c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.



Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.





EDIT: ich habe für meine Leuchten auch nix schriftliches und noch nie ein prob mit den Jägermeistern ..... in neuer kluft eher Parkwächter gehabt .... E nummer halt
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CB87

Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von CB87 »

HMMM ja ich denke dat dürfte normalerweise auch keine Probleme geben !!!! Jetzt mal ne andere Frage..bei mir steht jetzt nur E3 is dat überhaupt die E-Nummer ?????
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Sardonic

Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von Sardonic »

Wenn um das E3 ein kreis ist wirds die nummer sein

...E3 bedeutet das die genehmigung in Italien erstellt worden ist


E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz


..... bla bla bla
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CB87

Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von CB87 »

Ja E3 im Kreis.Na Toll und jetzt is dat egal oder brauche ich jetzt auch noch was für Deutschland ?????
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Ronson001
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Beiträge: 2005
Registriert: Di 31. Jul 2007, 16:04

Re: MHW Rückleuchten ABE

Beitrag von Ronson001 »

das e-prüfzeichen gilt für die gesamte eu.
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