In der ECE-Regelung R-48 (Beleuchtung...) 6.5.3 steht eindeutig:ice tiger hat geschrieben:Ähm, Ackihat gemeint, dass 2 Blinker pro Seite nicht zulässig wären...
Dieser Aussage kann ich nicht zustimmen. Denn theortisch muss es erlaubt sein...
Wenn sich jemand nen Seitenspiegel mit Blinker dranmacht, hat er eigenltich 3(!) Blinker pro Seite...
Der Blinker im Frontscheinwerfer muss mitgezählt werden...denn der Frontblinker hat eine Streuscheibe die auf jeden Fall auch zu Seite wegstrahlt......
"... Sind Leuchten angebracht, bei denen die Funktionen von vorderen Fahrtrichtungsanzeigern (Kategorien 1, 1a, 1b) und seitlichen Fahrtrichtungsanzeigern (Kategorie 5 oder 6) kombiniert sind, so können zwei zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (Kategorie 5 oder 6) angebracht sein, damit die Vorschriften des Absatzes 6.5.5 über die Sichtbarkeit eingehalten werden."
"zwei" heisst 2 Stück und nicht 2 pro Seite und nicht 2 oder mehr.
Allerdings wird das häufig natürlich nicht so strikt durchgesetzt. Aber wenn einer dir blöd kommen will kann er sich dran aufhängen.
gruß Acki