Wenn einer heute mit einem solchen Golf Bj.86 eine Tieferlegung einbaut und mit 43cm LAK zum TÜV zur HU fährt, kann der Prüfer ja nicht sagen: "Nö...die 43cm Lichtaustritt sind nicht zulässig, weil die Vorschrift "50cm" existiert...!"
Der Goolf wäre vom Bj. dafür zu alt...und der Prüfer kann nicht nachweisen, von wann die Eintragung im Schein stammt...
Und wegen dem VR6 Bsp...Naja auch nei EU-Papieren stehen alle Eintragungen ja weitherhin im Schein drin...und den Prüfbericht habe ja, wenn überhaupt, dann ICH als Besitzer...(Ich kenne einige Leute, die die wegschmeißen, sobald die Eintragung im Schein steht...Bei mir wollte dies Zulassungsstelle die Prüfberichte auch schon ein paar Mal einbehalten!) Dass das natürlich nur bedingt von Vorteil wäre, ist eine andere Frage...aber es ging ja um den Fakt, dass ohne Prüfbericht und gültiger Eintragung im Schein theoretisch Niemand nachweisen kann, wann die Abnahme erfolgt ist...
Gut, wie auch immer, das artet ins Detail aus...
Meine Ansicht zu dieser Sache ist, dass ich die Aussage vom TÜV/Dekra: "Alle Fahrzeuge mit EG-Zulassung müssen die ganze Felge abgedeckt haben!" für nicht greifbar halte.

mfg