leute passt die fassung von den nsl facelift auch in die nsl fürn vorfacelift? brauch unbedingt welche, aber bei ebay werden die nur ohne fassung verkauft.. total dumm und die 2.te wollt ich mit anschließen, allerdings werd ich da ne zweite fassung brauchen oder?
Otti hat geschrieben:leute passt die fassung von den nsl facelift auch in die nsl fürn vorfacelift? brauch unbedingt welche, aber bei ebay werden die nur ohne fassung verkauft.. total dumm und die 2.te wollt ich mit anschließen, allerdings werd ich da ne zweite fassung brauchen oder?
Hi,
ich glaube nicht das du beide Nebelschlussleuchten anschließen darfst !!!
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Hi.
Ich hab grad die NSL bei E-blöd entdeckt. Sehn meiner Meinung nach nicht schlecht aus.
Ich glaub aber irgendwie nicht das die legal sind.
Was meint ihr dazu?
Hat die vielleicht schon jemand?
mhh ja toll! ich kann lesen
ich mein ja nur das die bei ebay viel schreiben können und das nicht unbedingt stimmen muss!
Hat vielleicht jemand nen bessern Ratschlag
Sehen echt schick aus.
Falls du wegen irgendetwas ne frage hast, dann ruf doch mal direkt bei Carparts Online an.
Ich würd zuvor nur das E-Zeichen fotografieren, nicht das dich die Polizei kontolliert, das sehen will und du die noch aufm Parkplatz ausbauen must. Oder im Nachhinein per Post beweisen, dass die ein E-Zeichen haben.