Chriss hat geschrieben:Hallo Forumsgemeinde,
...1.) Wer so ein Kennzeichen hat darf beim Fahrzeugwechsel erst mal mehr Kohle für neue Kennzeichen bezahlen.
...
Was haltet ihr davon?
Nabend,
das dürfte so nicht ganz stimmen, denn wir haben in D sowas wie "Bestandsschutz".
Eine einmal zugeteilte Nummer wird nicht wieder entzogen. Sie würde nicht wieder ausgegeben, aber wer hat, der hat.
Das Kennzeichen ist ein Dokument wie eine Urkunde (wegen Amtssiegel und dem eingepreßtem Siegel) und wird als solche behandelt. Sie gilt, bis sie verschwunden ist (eidesstattliche Erklärung fällig) oder am Laufzeitende angekommen ist (bei Kennzeichen -> Abmeldung (nicht Stillegung)).
Sofern jetzt also der Winterabmelder eine Stillegung vornimmt, müßte er die Kennzeichen wieder zugeteilt bekommen.
Das ist ja das Gute an unseren Regeln. Da wird sich dran gehalten.
Das ist jetzt aber für genau diesen Fall ungeprüft und aus meiner Erfahrung aus der Vergangenheit.
Man müßte jetzt wirklich genauer nachfragen und die Fälle "Abmeldung" und "Stillegung" exakt unterscheiden, auch wenn es diesen Unterschied seit der Einführung der neuen Zulassungspapiere nicht mehr gibt.
Die neuen Papiere haben ja auch Vorteile: Es gibt den Tatbestand "Erlöschen der Betriebserlaubnis; 120 Euro; 3 Punkte in Flens" ja auch nicht mehr, das sind jetzt punktefreie Ordnungswidrigkeiten zu bis zu 80 Euro
Ansonsten juckt mich das Kennzeichen nicht mehr, das ist wurscht. Und um das auch zu demonstrieren, putze ich die Kennzeichen nie ab. Nie. Bis ich einen Zettel am Auto habe :-)
Grüße
Jürgen