Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
Ich bin zwar voll gegen illegale Sachen, von UBB bis blaue LED´s. Aber auf Treffen find ich das immer voll genial wenn die Leute da mit UBB, und Pace Car Blitzern stehen, dort ist ja meinstens alles erlaubt.
Falls ich mir solche Blitzer einbauen würde, würde ich die in die Nebelz integrieren, wäre bestimmt lustig. Aber im Straßenverkehr würde ich das nicht anmachen.
Falls ich mir solche Blitzer einbauen würde, würde ich die in die Nebelz integrieren, wäre bestimmt lustig. Aber im Straßenverkehr würde ich das nicht anmachen.
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
biste da so sicher???nex81 hat geschrieben:Ja und? Wenn sie eingetragen ist passiert gar nichts!
Gruß
jan
mhhhh
also ich würd dich entweder die dinger an ort und stelle abpflücken lassen oder wenn du es halt nicht willst abschleppen lassen.
damit hast du schon mal ne menge ärger
dann haben wir im schlimmsten fall nen dipl ing mehr auf der straße, aber nen freien arbeitsplatz bei einem w & w tüv, weil jeder andere dir keine UBB einträgt.
mit dem eintragungsfreudingen TÜVi weniger und wenns rauskommt das du schuld bist hast du in der szene auch keine freunde mehr.
welches mädchen will schon nen kerl ohne freunde
also wirst du schwul
holst dir dann in ner schwulen kneipe beim sex auf der toilette aids
und stirbst dann mit 34 und alle die dich mal kannten denken
HÄTTE ER MAL BLOß NET DIESE BLÖDE UBB DRANGEBAUT!
das letzte ist ein bisschen ;-) übertrieben *g* aber so ne ubb kann schlimmere konsequenzen haben als du denkst.
bei wem ist nochmal nen tüv dichtgemacht worden, weil der alles eingertagen hat????
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
Wie hies noch mal das Auto das eine Unterbodenbeleuchtung als Ausstiegsbeleuchtung verbaut hat? Wisst ihrs nicht? Na, dann sterbt dumm :twisted:
Und welcher TOLLE Polizist will dagegen was sagen? Wer will da den Abschleppwagen holen oder den 70 jährigen Opa unters Auto kriechen lassen, und verlangen das er sie wieder entfernt? Naja, auf jedenfall wird der Polizist dann Stadtbekannt sein!
Und deine dumme Geschichte kannst du dir sparen "noam", immerhin ist an deinem Auto auch nicht alles Legal, auch wenn es eingetragen ist oder auch nicht! Wenn ich will kann ich mir auf mein parkendes Auto ein orangenes Blinklicht aufs Dach stellen und keiner kann dagegen was machen, weil es eine E-Zeichen hat!
Gruß
Jan
EDIT: Auszug aus einem Brief des KBA:
So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.
Und welcher TOLLE Polizist will dagegen was sagen? Wer will da den Abschleppwagen holen oder den 70 jährigen Opa unters Auto kriechen lassen, und verlangen das er sie wieder entfernt? Naja, auf jedenfall wird der Polizist dann Stadtbekannt sein!
Und deine dumme Geschichte kannst du dir sparen "noam", immerhin ist an deinem Auto auch nicht alles Legal, auch wenn es eingetragen ist oder auch nicht! Wenn ich will kann ich mir auf mein parkendes Auto ein orangenes Blinklicht aufs Dach stellen und keiner kann dagegen was machen, weil es eine E-Zeichen hat!
Gruß
Jan
EDIT: Auszug aus einem Brief des KBA:
So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
und muss weiss sein.
der karren von meim dad hat au "einstiegsbeleuchtung"
aber du held, ich würd mal a bissl auf die wortwahl achten!
der karren von meim dad hat au "einstiegsbeleuchtung"
aber du held, ich würd mal a bissl auf die wortwahl achten!
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
Die Geschichte ist nunmal "dumm" da kann ich auch nichts für!
Ich lasse mich nur nicht gerne von Leuten belehren die unrecht haben.
Und das besonders nicht in dieser Art, wie es hier vollzogen wurde.
Gruß
Jan
Und du achte bitte auf deine Ausdrucksweise!aber du held, ich würd mal a bissl auf die wortwahl achten!
Ich lasse mich nur nicht gerne von Leuten belehren die unrecht haben.
Und das besonders nicht in dieser Art, wie es hier vollzogen wurde.
Gruß
Jan
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
Brabus SLnex81 hat geschrieben:Wie hies noch mal das Auto das eine Unterbodenbeleuchtung als Ausstiegsbeleuchtung verbaut hat? Wisst ihrs nicht? Na, dann sterbt dumm :twisted:
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
dann lass ich mich aber auch nicht von dir anpflaumen, wenn DU unrecht hast!!!
die einstiegsbeleuchtung darf
(im brabus-fall)
1. NUR am einstieg sein, also nicht rings ums auto
2. muss sie so angebracht sein, dass eben nur der einstieg ausgeleuchtet wird und net alles im umkreis von mehreren metern
3. muss die beleuchtung weiss sein
ausserdem, nur weil brabus die dinger getüvt bekommt in verbindung mit speziellen schwellern, die auch nur eine punktuelle beleuchtung zulassen, bekommst du noch LANGE keine unterbodenbeleuchtung, die so garnichts mit einer "einstiegsbeleuchtung" zu tun hat, legal eingetragen
alles klar?
die einstiegsbeleuchtung darf
(im brabus-fall)
1. NUR am einstieg sein, also nicht rings ums auto
2. muss sie so angebracht sein, dass eben nur der einstieg ausgeleuchtet wird und net alles im umkreis von mehreren metern
3. muss die beleuchtung weiss sein
ausserdem, nur weil brabus die dinger getüvt bekommt in verbindung mit speziellen schwellern, die auch nur eine punktuelle beleuchtung zulassen, bekommst du noch LANGE keine unterbodenbeleuchtung, die so garnichts mit einer "einstiegsbeleuchtung" zu tun hat, legal eingetragen
alles klar?
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
lol leute kloppt euch doch ... ach tut ihr ja schon .. *wegrennundausweiterfernezukuck*
schließe mich übrigens franky zu 100% an
schließe mich übrigens franky zu 100% an
Re: Strobe-Lights (PaceCarLichter)...Eure Meinung???
@ nex81
Wenn du doch deine UBB die rund uns Auto mit einer bunten Farbe eingetragen hast, dann poste doch einfach deinen Fahrschein und ruh ist.
Jedenfalls haben schon so viele Leute danach gefragt die eintragen zu lassen in ganz Deutschland - und merkwürdig, es wollte kein Tüver machen. Na? ... weils in Deutschland noch nicht erlaubt ist. :idea:
>> ich hoffe selbst mal auf den Tag, aber bisher ist dem noch nicht so. Mein Tüver sagt NEIN
*undjetztweiterzuguckundlach* :lol: :lol:
Wenn du doch deine UBB die rund uns Auto mit einer bunten Farbe eingetragen hast, dann poste doch einfach deinen Fahrschein und ruh ist.
Jedenfalls haben schon so viele Leute danach gefragt die eintragen zu lassen in ganz Deutschland - und merkwürdig, es wollte kein Tüver machen. Na? ... weils in Deutschland noch nicht erlaubt ist. :idea:
>> ich hoffe selbst mal auf den Tag, aber bisher ist dem noch nicht so. Mein Tüver sagt NEIN
*undjetztweiterzuguckundlach* :lol: :lol:
Gelbes Blinklicht und so...
Zum Thema gelbe RKL auf dem Parkenden Fzg., dies ist nicht zulässig ->
§52 StVZO (Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten)
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot - weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52
§52 StVZO (Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten)
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot - weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52