also muss ich auh widerreden, denn bei den wolfburgern ist des fast schon gang und gebe, meine mam hat einen 101ps 1,9 tdi mit originalen 15 zöller(alu).y17dt hat geschrieben:*klugscheißmodus an*
Laut Tüv dürfen bewegliche Teile(egal ob innen oder außen am Rad) nicht näher als 5mm an ein Feststehendes Teil heranreichen(z.B. Bremssattel). ausnahme bildet natürlich die Radnabe...
*klugscheißmodus aus*
Gruß, Tobi
trotz der flachen klebegewichtern ist der abstand nur 3 mm groß. nicht mehr.
und der tüv hat auch nichts gesagt, als ich die räder hab eintragen lassen( 16 zöller winteralus)