Hattest du die Sitze schonmal oder beziehst du das generell auf alles was "günstig" ist? Kaufst du im Supermarkt auch die teure Milch? weil die Kühe von der billigen unglücklich sind? Oder den teuren Ketchup weil die Tomaten sonnengereift sind und die anderen ausm Gewächshaus?
Das ist immer so eine standart Antwort.
Denke nicht das Zion sowas mal gefahren ist, aber Recht hat er. Wenn dir der Sitz bei nem Unfall wegbröselt, sind das denke ich Erfahrungen die man nicht unbedingt machen muss. Und zu der Milch: Nicht alles was hinkt ist ein guter Vergleich

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So habe mal ein paar Neuigkeiten. Laut "TüV Rheinland" kann man die Sitze
garnicht eintragen lassen. Nichtmal per Einzelabnahme. Da wundert es mich das manche sagen Sitze seien eintragungsfrei.

Oder das die einzige Auflage die um 15° verstellbare Rückenlehne sein soll.
Hier die Antwort vom TüV
"Zu Frage 3: Wenn Sie für die beschriebenen Sitze keinerlei Prüfzeugnisse (ABE,Teilegutachten) haben ist eine positive Begutachtung-auch im Einzelfall - leider nicht möglich. "
Wozu ist dann eine Einzelabnahme da? Wenn ich eine Abe oder ein TG habe wär es doch keine Einzelabnahme mehr.
Naja Sitze sind dann Eintragungsfrei wenn du eine ABE hast. Die Einzelabnahme wird hier wohl schwer da du ja keine Nachweise über den Sitz hast. Denke das die "großen" Firmen, wie König Recaro etc. da auch Nachweise erbringen müssen, wie sich der Sitz bei einem Crash verhält. Deswegen wird es wohl ohne Gutachten nichts werden. Alternativ könntest du ja evtl. ein Gutachten dafür erstellen lassen, da wäre es aber wohl günstiger nen "Markensitz" zu kaufen.
Die 15° Verstellbereich sind dafür um den Sitz an den Fahrer anzupassen.
Hier mal der Text vom Tüv zum Thema Sitze:
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).