von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

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Crush
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von Crush »

Der Spoiler macht so nen Abtrieb das es der erste Fronttriebler ist der nen Wheely schaft
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sgtsaad
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von sgtsaad »

Crush hat geschrieben:Der Spoiler macht so nen Abtrieb das es der erste Fronttriebler ist der nen Wheely schaft
muahahaha :roll:
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HAL-MW86

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von HAL-MW86 »

Oh man...also wenn man sich ernsthaft hier alles so durchliest...und dann das Foto sieht wie er mal aussah...also hättest den wieder so aufgebaut wie er mal war und dazu en airride und ne andere lackierung...innen noch schönen gesamtausbau durchgezogen...top...

aber die heckspoiler...meine fresse...glaub nichma NTC und die ganzen Plastespengler aus China die bei eBay Teile verkaufen könnten ein passendes Bodykit bauen...sorry aber dagegen war der zuerst gezeigte ja noch "human"

...aber mach ma weiter...wenns am ende gut aussieht will ich nix gesagt haben....
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Chriscross
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von Chriscross »

Der Spoiler ist die Kröhnung weiter so. :thumbdown:

Das Auto war mal echt schön Traurig.
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Green-Tiger
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von Green-Tiger »

Kauf dir schonmal ersatz Front- und Seitenscheiben. Wenn dich die Grünen rauswinken bringt dir auch die Eintragung vom TüV nichts. Verboten ist es trotzdem ob dein Hinterhof TüV nun "Ja" dazu sagt oder nicht. :beat: :kotz: :rolleyes: :nene: :vertrag:

Achja und wenn dein Spoiler nicht durch ein Fangseil gesichert ist bekommste wenn du Glück hast nur eine Mängelkarte oder sie legen deine "Illegale" Karre einfach still. Desweiteren sollte der Spoiler mit Plastikschrauben befestig sein. Hoffe wenigstens das hast du gemacht. Das macht man nicht ohne Grund! Wenn du jemanden umfährst bricht der sich sämtliche Knochen an deinem sch*** Spoiler. Der MUSS abreißen, falls da jemand gegen fliegt.

Ich wünsch dir echt das die Grünen sich deinen Wagen mal ganz genau anschauen und dich zu einem RICHTIGEN Tüv schicken.
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rofi
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von rofi »

leute, vll lässt er die scheiben fluten - und das ist doch bis zu nem gewissen prozentsatz erlaubt
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cheeky_devil
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von cheeky_devil »

ähm... hab ja gut gelacht die letzten seiten...
lasstn doch machen, ein tigra mehr für die kategorie "geschmacksfälle"...

mich tät ma interressieren wieviel euronen du bis JETZT (inkl kauf) in die Bude investiert hast bzw noch vorhast zu investieren...
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Green-Tiger
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von Green-Tiger »

rofi hat geschrieben:leute, vll lässt er die scheiben fluten - und das ist doch bis zu nem gewissen prozentsatz erlaubt
Fluten oder auch lackieren von Autoscheiben

Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43).
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (?19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden.
Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 ?11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen.
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).

So, jetzt ist euch bestimmt alles klar!
Aber anscheinend geht es wohl doch. Auf alle Fälle ist dabei eine Einzelabnahme notwendig! und ob die Erlaubnis im Ernstfall rechtskräftig ist, weiß man nicht.

:thumsup: ;)
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HAL-MW86

Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von HAL-MW86 »

Das mit dem Fluten is schon richtig...da kannste dir die Paragraphen sparen...wer ein bissl nachdenkt erinnert sich an nen Artikel in der Flash wo die gute alte Flash-Astrid damals zum Scheibenfluten rundum war..und das war alles 100% legal mit Tüv...glaub Color Tec oder so hieß die Firma...
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Green-Tiger
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Re: von Gangsterob (Airride mit Felgen Bilder)

Beitrag von Green-Tiger »

HAL-MW86 hat geschrieben:Das mit dem Fluten is schon richtig...da kannste dir die Paragraphen sparen...wer ein bissl nachdenkt erinnert sich an nen Artikel in der Flash wo die gute alte Flash-Astrid damals zum Scheibenfluten rundum war..und das war alles 100% legal mit Tüv...glaub Color Tec oder so hieß die Firma...

Und wer die "Flash" nicht kauft brauch auch den Artikel nicht kennen. Gut erkannt. :thumsup: 2. sind die Paragraphen Fakt und nicht aus einer Tuner Zeitschrift. :roll:

Und selbst wenn ist es bei den Front und Seiten scheiben nur im gewissen Maße erlaubt.

Frontscheibe: 25%
vordere Seitenscheiben: 30%
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