connectab hat geschrieben:Ja, trotzdem ist es dein Eigentum - nach der Prüfung bekommst du das auch wieder. Wir sind doch nicht in Simbabwe...
ganz genau. Es ist dein Eigentum und die können damit nicht machen was sie wollen.
Das wäre ja so als würde man jemanden zu Tote verurteilen, nur weil er nen Lutscher geklaut hat

Natürlich können die das solange einbehalten, bis der Wagen wieder in Ordnung ist.
Aber die sogenante Verkehrsicherheit ist dabei eher zweitranging. Denen gehts in erste linie darum abzukassieren.
Und wie gesagt, ich würde es verstehen wenn der Wagen mit Slick Reifen, kaputten Bremsen, gebrochene Trageteile etc. rumfährt, das so ein Wagen aus dem Verkehr gezogen wird.
Das mit dem Roller kann ich verstehen, bei ner 100%igen Leistungsteigerung