Laut Aussage Schroth auf der Motorshow Essen 2003 soll der Corsa C in der aktuellen ABE beinhaltet sein, somit würde die Eintragung entfallen.
Befestigungspunkt mit original Sitzen nur an der C-Säule an der Umlenkung der hinteren Gurte.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bleibt dir ebenfalls nur diese Punkt zur Befestigung und du mußt nach §21 (ca.50€

beim TÜV eintragen lassen.
Mit Sondersitzen anderer Hersteller kannst du auch die Gurtschlossbefestigung hinten benutzen, allerdings auch nur nach §21
