vollabnahme u. viele eintragungen

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Corsa A
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von Corsa A »

Bugs hat geschrieben:Blue, ich will Dir ja nicht deine Euphorie nehmen!
Aber hast Du die Nummernschilder noch von dem Corsa, ich meine diese mit denen er als letztes zugelassen war?
es können auch die nummernschilder sien auf die zugelassen werden sollen

beim ausstellen neuer wirds problematisch da dann vorher mit der zulassungsstelle reden
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Blue83

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von Blue83 »

nee. die hab ich nicht. die word sich die vorbesitzerin übers bett genagelt haben... hab nur die kzkz die bis gestern gültig waren
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N.Corsa
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von N.Corsa »

Corex hat geschrieben:Bei einigen hier im Forum geht das N.Corsa :p die haben bessere Connections :D
Das sind die Leute die auch nen Motor legal eingetragen bekommen, ohne was an der Bremse zu machen :freak:
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Xero
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von Xero »

N.Corsa hat geschrieben:Das sind die Leute die auch nen Motor legal eingetragen bekommen, ohne was an der Bremse zu machen :freak:
Haha :-D

Back to the Roots: Also wenn du ganz sicher gehn willst dann ruf beim TÜV an schilder die Lage und lass dir nen Termin geben. Dann rufst du in der Zulassungsstelle an machst das selbe und wenn du ganz sicher gehn willst kannst du ja auch noch bei deiner örtlichen Polizeidienststelle anrufen und dir das ganze bestätigen lassen das es rechtens ist. Wenn du im voraus schon das wichtigste abgeklärt hast wird dir kein Polizist was ankreiden wenn du schon im voraus bei der Polzei angerufen hast und dir das bestätigt lassen hast. Das sind drei Telefonate a 3 Minuten ;) macht genau 26,1 Cent aus dem Fesnetz der Deutschen Telekom^^. Ansonsten ist ja alles gesagt ;)
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ch_wagner
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von ch_wagner »

die doppelkarte gibt es zwar noch.... aber es geht auch mit der versicherungsnr
Ja, das war auch so gemeint. Er muss halt versichert sein.
also vollabnahme gibt es immernoch ist aber von 18 monaten auf 7 jahre verlängert
Woher hast du das? Vollabnahme gibt es so nicht mehr. Kannst auch bei nem Fahrzeug aus den 50ern neue HU machen und dann Zulassen, auch wenn's schon 50 Jahre abgemeldet war.
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Raser16V
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von Raser16V »

ch_wagner hat geschrieben:

Woher hast du das? Vollabnahme gibt es so nicht mehr. Kannst auch bei nem Fahrzeug aus den 50ern neue HU machen und dann Zulassen, auch wenn's schon 50 Jahre abgemeldet war.
Kenn das aber auch so nach 7 Jahre wieder zu Vollabnahme. Früher waren es 18 monate.

http://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html

http://www.tuv.com/de/vollgutachten.html

MFG Bernd
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Bugs

Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von Bugs »

Wenn ich das aus den Gesetzestexten richtig lese und verstehe, wenn keine Einzelgenehmigung oder EU-Betriebserlaubnis vorliegt ist nach 7 Jahren eine Vollabnahme dran.
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ch_wagner
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von ch_wagner »

Ihr müsst schon genau lesen:
Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.
Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.

oder von der TÜV Seite:
für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt (stillgelegt) waren und keine Einzelgenehmigung oder EU-Betriebserlaubnis haben.
und die Betriebserlaubnis behält der Corsa schon ;-)

Das mit der Vollabnahme trifft nur noch die Fahrzeuge die noch nie in der EU zugelassen waren (auch nie ne Typgenehmigung hatten) und hier zugelassen werden sollen.
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Corsa A
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von Corsa A »

falsch die be wird dir beim stillegen entwertet

die be ist nämlich heute teil 1 von den fahrzeugpapieren
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ch_wagner
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Re: vollabnahme u. viele eintragungen

Beitrag von ch_wagner »

falsch die be wird dir beim stillegen entwertet
die be ist nämlich heute teil 1 von den fahrzeugpapieren
das war mal so
Seit die FZV in Kraft getreten ist gilt eine EG-Typgehmigung oder auch eine nationale Typgenehmigung als BE im Sinne des §1 StVG.
=> Richtlinie 2007/46/EG

Aus §3 FZV:
Voraussetzung für die amtliche Zulassung:
- Antrag auf Zulassung
- Nachweis der BE
- Nachweis der KFZ Haftpflicht

Amtliche Zulassung erfolgt durch:
- Zuteilung Kennzeichen
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung (also der Teil 1)

Dass sie die Zulassungsbescheinigung entwerten stimmt schon, hat aber mit der BE nix zu tun.
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