Amok hat geschrieben:Jo genau ... und dann ne schöne Klage wegen Körperverletzung kassieren.
Wieso solltest du?? Wie ist er denn damit in Kontakt bekommen? Weil er von aussen durch die Seitenscheibe geguckt hat? Das Tränengas wird IM Auto freigesetzt. Wenn er also damit in berührung kommt, muss er sich ja also ohne Erlaubnis zugang zu diesem verschafft haben. Oder wird ein Einbrecher der sich beim Einbruch an einer Scheibe schneidet etwa auch in Schutz genommen, so nach dem Motto "Oh sie haben sich beim Einbruch verletzt??? das geht nicht dann muss der Supermarkt andere Scheiben einbauen"
Blödsinn