Passen tuts aber kannst probleme mit der eintragung bekommen, weil das Wischblatt was angegeben ist mit 500 nicht ausreicht um die vorgeschriebenen Maße einzuhalten!
Beim Corsa B wird das Wischfeld genauso kleiner...also muss das Wischerblatt ja die Vorgaben erfüllen.
@myloo
Die Eintragung klappt mit dem richtigen Prüfer...
Fakt ist: Wenn das Ding am Corsa B erlaubt ist, sollte jeder Prüfer auch beim Tigra nicht Nein sagen, da es für den Corsa TÜV-Papiere gibt!
Das Wischfeld wird definitiv kleiner!
Der Sichtbereich des Fahrers muss "freigewischt" werden.
Der Wischer darf nicht im Sichtfeld des Fahrers stehen.
Sofern diese Auflagen erfüllt sind, kann man den Wischer verbauen.
ich habe meinem Prüfer das so begründet:
Der Wischer ist für den Corsa B erlaubt!
Aber die Tigra-Karrosse basiert ja auf dem Corsa B!!
Tigra und Corsa B haben also exakt die selbe Windfangverkleidung über dem Wischergestänge!
Daher ist davon auszugehen, dass die Corsa-Scheibe und die Tigra-Scheibe in der Breite gleich sind!
Das Amaturenbrett ist bei Beiden auch gleich, also kann man pauschal sagen, dass der Innenraum (Fahrerposition) auch nahezu identisch zum Corsa B ist.
Einzig die Höhe der Frontscheibe könnte variieren (keine Ahnung).
Das ist aber eher unerheblich...
Damit sollte eine Einzelabnahme bei einem fähigen Prüfer Nichts im Wege stehen!
Kostet dann allerdings sicher auch mehr...
ich habe um die 100€ bezahlt um Meinen bei der Dekra eintragen zu lassen!
Ach ja: Im Übrigen ist das Wischfeld des Wischers ausreichend! Selbst in strömendem Platzregen hat er genauso viel gewischt, wie die 2 Originalen! Und ich hab nicht mehr und nicht weniger gesehen.

Einizg bei richtig großen Leuten könnte ich mir Probleme vorstellen...
Allerdings bin ich mit meinen 1,83 nun auch nicht sooo klein...