Kommt drauf an, an welchen Kerl du beim TÜV gerätst.
Grundsätzlich muss man aber immer diese EG-Zulassung mitführen, um beweisen zu können, dass die Nummer übereinstimmt, und das Teil für deinen Wagen erlaubt ist.
EDIT: Hier mal was direkt vom TÜV.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt für serienmäßig herzustellende Fahrzeuge und Fahrzeugteile Typgenehmigungen mit bundes- und europaweiter Geltung. Es wird nach drei Rechtskreisen unterschieden. Im "nationalen Rechtskreis" werden Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG) nach den §§ 20, 22 und 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erteilt.
Typgenehmigungen in den "internationalen Rechtskreisen" richten sich nach EG, sowie anwendbaren ECE-Regelungen (ECE = Economic Commission for Europe).
Sowohl ECE-, als auch EG-genehmigte Bauteile tragen ein Genehmigungszeichen und dürfen dann entsprechend der Genehmigung in allen Staaten verwendet werden, die dieser Regelung beigetreten sind. Im Verwendungsbereich der Genehmigung ist aufgelistet, für welche Zwecke das Bauteil verwendet werden darf.
Wenn Sie z. B. eine bauartgenehmigte Leuchte aus dem Zubehörhandel erwerben, dann ist auch hier der Verwendungsbereich (Fahrzeugtypen oder ggf. die Einschränkung bezüglich der Anbaulage) eindeutig festgelegt.
Sie sollten deshalb immer auf den im Beipack des jeweiligen Bauteils oder auf der Verpackung angebrachten Verwendungsbereich achten, um eine falsche Zuordnung bzw. eine falsche Anbaulage zu vermeiden. Es liegt ggf. beim Fahrzeughalter, nachzuweisen, dass das verwendete Bauteil für seinen Fahrzeugtyp genehmigt ist.