kriege die haube nicht eingetragen???
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Re: kriege die haube nicht eingetragen???
wenn du nen termin beim tüv hast, kannst du denene das erzählen, weil dann können sie anrufen und fragen, was sie u.U. auch machen werden, wenn du nicht glaubwürdig erscheinst.
Re: kriege die haube nicht eingetragen???
Naja dann dürfte dein problem ja jetzt in luft aufgelöst sein.
Also hab ihn nen Gutachten gesendet also ein TÜV TEILEGUTACHTEN samt den aufkleber und damit hat er es jetzt eingetragen bekommen.
Hat er mir heute per ICQ geschrieben
Also hab ihn nen Gutachten gesendet also ein TÜV TEILEGUTACHTEN samt den aufkleber und damit hat er es jetzt eingetragen bekommen.
Hat er mir heute per ICQ geschrieben
Re: kriege die haube nicht eingetragen???
Seit wann wird die Ausleuchtung des Fernlichts überprüft und vorallem wie ???
Ich kenne nur Lichteinstellgeräte die Markierungen für Ablendlicht haben...
Ich kenne nur Lichteinstellgeräte die Markierungen für Ablendlicht haben...
- Neusser-Tigra
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Re: kriege die haube nicht eingetragen???
Es ist (für mein Tüv Prüfer) klar ersichtlich das das Fernlicht gestört wird!
Und - naja - wenn man mal ehrlich ist.... natürlich ist das Fernlicht leicht abgedeckt.
Nun sollte ich ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen das das Fernlicht noch ausreicht! Viel Spass beim bezahlen....
Und - naja - wenn man mal ehrlich ist.... natürlich ist das Fernlicht leicht abgedeckt.
Nun sollte ich ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen das das Fernlicht noch ausreicht! Viel Spass beim bezahlen....
Re: kriege die haube nicht eingetragen???
Es ist völlig unerhablich ob das Fernlicht beeinflußt wird. Wo steht denn geschrieben, daß ein Fahrzeug überhaupt Fernlicht haben muß ?
Ein Fahrzeug muß mit Abblendlicht ausgerüstet sein. Mehr aber auch nicht. Daher ist eine Beeinflussung des Fernlichts völlig unrelevant.
Das wird auch durch jede Scheinwerferblende beeinflußt. Im übrigen soll dir der Prüfer die Ist- und Sollwerte für Abstrahlwinkel und Lichtstärke für das Fernlicht nennen. Nur wird er dazu keine gesetzlichen Bestimmungen finden...
Mein Tip: geh zu einen kompetenten Prüfer bei einer Typprüfstelle (meist dort wo die größeren Prüfzentren sind) und nicht zu einen Werkstatt-TÜV. Die haben dort meist nicht die notwendige Prüfbefähigung um §21 Änderungen vorzunehmen.
MfG
JayJays
Ein Fahrzeug muß mit Abblendlicht ausgerüstet sein. Mehr aber auch nicht. Daher ist eine Beeinflussung des Fernlichts völlig unrelevant.
Das wird auch durch jede Scheinwerferblende beeinflußt. Im übrigen soll dir der Prüfer die Ist- und Sollwerte für Abstrahlwinkel und Lichtstärke für das Fernlicht nennen. Nur wird er dazu keine gesetzlichen Bestimmungen finden...
Mein Tip: geh zu einen kompetenten Prüfer bei einer Typprüfstelle (meist dort wo die größeren Prüfzentren sind) und nicht zu einen Werkstatt-TÜV. Die haben dort meist nicht die notwendige Prüfbefähigung um §21 Änderungen vorzunehmen.
MfG
JayJays
Re: kriege die haube nicht eingetragen???
das war quatsch.
StVZO §50 Abs. 5
StVZO §50 Abs. 5
Re: kriege die haube nicht eingetragen???
und zudem wird sich das problem wohl seit Juli gelöst haben 

Re: kriege die haube nicht eingetragen???
@Ronson
Da habe ich wohl noch eine alte Version... In der aktuellen steht diesbezüglich tatsächlich was drin.
Danke...
Da habe ich wohl noch eine alte Version... In der aktuellen steht diesbezüglich tatsächlich was drin.
Danke...
Re: kriege die haube nicht eingetragen???
Dann möchte ich nicht wissen wie alt deine vorliegende Version der StVZO ist... Das steht da nicht erst seit diesem Jahr drin...