
Nach umbau Fahren ???
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Re: Nach umbau Fahren ???
Aus dem Grund ist das ja vom Gesetzgeber geregelt!ice tiger hat geschrieben:hab ja auch nicht das gegenteil behauptet.
im zweifelsfall wird es aber schwer wiegen, mit einem nicht eingetragenen motor (auf der direkten fahrt zum tüv) nen unfall zu bauen...![]()
§ 19 Absatz 5 StVZO
Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
Re: Nach umbau Fahren ???
ach gerd,etz hast es versaut 
ich hätt noch etwas gewartet,bis noch 75 weitere MEINUNGEN gepostet wurden

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Re: Nach umbau Fahren ???
Ich kenne das Gesetz,,,
Lassen wir das.^^
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