
Is nich böse gemeint, aber bevor keine Bilder von den Arbeiten hier kommen glaub ich genau garnichts.
Ich weiß persönlich grad den Stand der Dinge nicht, aber vor ein paar Jahren gab es immernoch beide Richtlinien .Heutzutage muss ja das ganze Rad abgedeckt werden, Lauffläche der Reifen reicht nicht mehr, daher siehts schon nach paar Zentimeter Blech aus, die hinzukommen müssen.
Das würde mich nun aber auch mal interessieren, ob das legal noch machbar ist heute. Wir haben ja Bestandsschutz (was ja auch wiederum nicht überall zum Greifen kommt, aber in dem Fall schon). Manchmal sieht man neuere Fahrzeuge, bei denen nicht das gesamte Rad abgedeckt ist.ice tiger hat geschrieben:
Vor 2,3 Jahren konnte sich ein Prüfer das m.E. noch aussuchen, welche Richtlinie er anwendet.
Galt aber nur für Fahrzeuge ohne EU-Zulassung... (Ich glaube das hat man an nem "E" irgendwo in der FahrzeugIdentNummer erkannt...)
Ich persönlich denke daher schon, dass eine Abnahme nach "alter Form" u.U. durchaus noch möglich wäre...