Ich hatte gerade eine recht interessante Unterhaltung mit dem Werkstattmeister meines FOH zum Thema Motorumbau gehabt. Er meinte, daß man auf jeden Fall eine Unbedenklichkeitserklärung von Opel benötig (Warscheinllich ist damit die Karosseriefestigkeit gemeint, der Umrüstkatalog ist ja nochmal was anderes....), da der TÜV das sonst nicht eintragen kann.
Hintergrund dazu: er hatte einen Kunden, der seinen Astra G von z22se (?) auf z18xe umgebaut hat. Ja, richtig, downsizing. Dazu hat der Mann alles aus dem 1,8er Aatra genommen: Bremse, Gerriebe, Kühlung, Abgasanlage, Steuergeräte.... Der TÜV wollte ihm das nicht abnehmen, da er von Opel eine Bescheinigung wollte, daß es geht. Daraufhin hat der/dieser Opel-Meister ne Mail an Opel geschickt (in der auch die Karosserienummern beider Astras waren) und die sagten ihm, daß sie nichts ausstellen können...



Jetzt ist es aber so, daß längst nicht jeder TÜV Prüfer das haben will. Aber was ist denn nun richtig? Der TÜV trägt das einem ja ein, aber der Opelmeister meinte, daß es dennoch illegal wäre...
Opel an sich brauch man mit sowas gar nicht erst zu fragen. Die Standardantwort wird entweder: "Fragen Sie bei Ihrem FOH nach" oder "Da Ihr Wunschmotor nie im Auto XY verbaut wurde, geht das nicht" sein.
Was meint ihr? Den TÜV Prüfer, der das einem eintragen soll, fragen, ist ja klar. Aber was ist denn mit allden 2 Liter Umbauten im Corsa B/Tigra A, die rumfahren und lediglich mit dem KFZ Schein des Schlachtwagens alles eingetragen haben, sind die Legal unterwegs?
Habe bissel gegoogelt und es gibt won die Unbedenklichkeitserklärung von Opel bei Hipo für ca 300 €...nur heiße Luft?
Gruß
Micha