Ich kenn das nur so vom Motorrad, da meckern die und es gibt evtl bisschen Bußgeld wenn die mich ohne DB-Killer erwischen, aber da kräht irgendwie bei meiner kleinen 500er auch kein Hahn nach...
Corex hat geschrieben:Und der Bulle legt dich still weil offener luftfilter und sportauspuff verboten ist....
Also, ich glaub ein Sportauspuff oder offener Luftfilter ist nicht direkt verboten aber er muss halt ne ABE haben oder eingetragen sein. Und ich glaub damit ne ABE gilt muss der Rest original sein, d.h. beides wird schwierig werden.
Ich glaub nicht, dass einem die Polizei ein Auto mit unzulässigen Sportluftfilter immer gleich stilllegt. Die Theorie ist halt dass er ja mehr Leistung haben könnte und deshalb Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlischt. Bei nem Motorrad mit zu lautem Auspuff würde theoretisch die BE auch erlöschen. Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen, zumal Sportluftfilter abgeblich nichts bringen sondern Leistungsmäßig nachteilig sind. Steht auch in dem angepinnten Threas ".... wie hole ich mehr raus" im Motorenbereich(?)
Selbst wenn du deine rechte kennst. Keine betriebserlaubnis ist ein Grund für ne Stilllegung. Das liegt im ermessen des bullen. Wenn du noch frech macht er es erst recht .
Ich kläre es mal auf, den offenen Sportluftfilter mit Sportauspuff kann man noch in Verbindung eintragen..... per Einzelabnahme mit einer Geräuschsmessung. So anbauen und sagen ABE ist nicht.
Zweitens wird dir die Karre dafür normal nicht stillgelegt, das dürfen die nur bei Sicherheitsgefährdung, zb. Reifen schleifen, Bremse nicht io etc. Aber nur wegen nem Pott und nem Luftfilter dürfen die das nicht. Noch was die Polizei darf nicht stilllegen sondern nur Sicherstellen (die Weiterfahrt verbieten), Stilllegen darf nur der TÜV oder eine andere Prüforganisation.
Sobald ein Polizist eine Plakette abkratzt macht er sich Strafbar (außer das Fahrzeug ist Ausgeschrieben zur Stilllegeung durch das Straßenverkehrsamt). Ende. Der TÜV darf auch nur die TÜV Plakette entfernen nicht die Zulassungsplakette.
Es kommt auch auf den TON an, wie man bei einer erwischten Sache auftritt, höfflich und korrekt, Mängelkarte etc. arrogant und lepsch sollte man da nie Auftretten, das kann nach hinten losgehen.
Raser16V hat geschrieben:Ich kläre es mal auf, den offenen Sportluftfilter mit Sportauspuff kann man noch in Verbindung eintragen..... per Einzelabnahme mit einer Geräuschsmessung. So anbauen und sagen ABE ist nicht.
Zweitens wird dir die Karre dafür normal nicht stillgelegt, das dürfen die nur bei Sicherheitsgefährdung, zb. Reifen schleifen, Bremse nicht io etc. Aber nur wegen nem Pott und nem Luftfilter dürfen die das nicht. Noch was die Polizei darf nicht stilllegen sondern nur Sicherstellen (die Weiterfahrt verbieten), Stilllegen darf nur der TÜV oder eine andere Prüforganisation.
Sobald ein Polizist eine Plakette abkratzt macht er sich Strafbar (außer das Fahrzeug ist Ausgeschrieben zur Stilllegeung durch das Straßenverkehrsamt). Ende. Der TÜV darf auch nur die TÜV Plakette entfernen nicht die Zulassungsplakette.
Es kommt auch auf den TON an, wie man bei einer erwischten Sache auftritt, höfflich und korrekt, Mängelkarte etc. arrogant und lepsch sollte man da nie Auftretten, das kann nach hinten losgehen.
Das einzige was sich lohnen würde wäre eine BMC Carbon Air Box. Ist ein geschlossenes System. Neupreis ist relativ hoch evtl. findet man auch gebraucht.