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Re: Klarglas Nebelschlussleuchte

Verfasst: Mi 20. Apr 2005, 17:11
von The Rock
mh dann kannste ne abe auch vergessen weil welcher polizist krabbelt unters auto um die nummer des auspuffes mit der auf der abe zu vergleichen

Re: Klarglas Nebelschlussleuchte

Verfasst: Mi 8. Jun 2005, 17:26
von Andi B.
Habe selbiges Problem und bin etwas skeptisch. Meine NSL kamen nämlich heute und ich werde die auf jeden Fall noch einem mir bekannten TÜV-Prüfer unter die Nase halten. Der soll dann entscheiden: Eintragen lassen, weiterverkaufen oder einfach dranbauen und glücklich sein ;-). Brauche eh noch ne Eintragung, sobald meine Felgen da sind. D&W hat mal wieder Lieferschwierigkeiten :(

-Andi-

Re: Klarglas Nebelschlussleuchte

Verfasst: Mi 8. Jun 2005, 17:57
von Raser16V
The Rock hat geschrieben:mh dann kannste ne abe auch vergessen weil welcher polizist krabbelt unters auto um die nummer des auspuffes mit der auf der abe zu vergleichen
Bei uns gibt es welche...kein Scherz...und ich hab nen Rieger Ansatz noch hinten dran...die lassen mich dann auf eine kleinen Holzklotz fahren mit dem linken Hinterrad und kontrollieren den Schrott so...

MFG Bernd

Re: Klarglas Nebelschlussleuchte

Verfasst: Mi 8. Jun 2005, 21:09
von FTBerlin
zur not wird ein kleiner spiegel und ne taschenlampe zur hilfe genommen, des geht meist doch auch ganz gut
:)

Re: Klarglas Nebelschlussleuchte

Verfasst: Mi 8. Jun 2005, 21:53
von yakoli
eben - die Polizeiausbildung lässt keine Wissenslücken offen!

Immerhin haben sie mittlerweile gelernt nicht mehr "haben sie was getrunken" bei ner AVK zu fragen - könnte man ja missverstehen ;)

Re: Klarglas Nebelschlussleuchte

Verfasst: Do 9. Jun 2005, 19:04
von RydeOrDie
Offtopic *ON*

Ich wurde gefragt "haben Sie was getrunken?" und ich natürlich "Nein..."
dann kam wieder von ihm "Wenn Sie nichts trinken, verdursten Sie"
Höhö LOL...

Offtopic *OFF*

Re: Klarglas Nebelschlussleuchte

Verfasst: Mi 15. Jun 2005, 17:31
von Andi B.
Soderle. Bin grade vom TÜV zurück.

Die e-Prüfzeichen müssen im eingebauten Zustand zu sehen sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Denn für einen von der Trachtengruppe ist sonst nicht nachzuvollziehen, ob es eins gibt, oder nicht.

Als Beispiel brachte er: "Sie können sich ja auch nicht das TÜV-Siegel auf´s Amaturenbrett kleben. Dann haben Sie es zwar, aber es ist nicht ersichtlich." Klingt komisch, ist aber so ;)

-Andi-