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Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 14:03
von Simon
yo

Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 14:29
von CorsaTank
hm kumpel meinte das müsste da mit draufstehen

Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 14:35
von VeNoM
wenn du punkte bekommen hast bekomsmte 100% ne nachschulung diese kommt aber nicht ovn der Polizei sonder von der führerscheinstelle so ist es zumindest bei uns das ganze lässt auch abissl auf sich warten

Nachschulung kostet doch aber keine 600 Euro die kost hier irgendwas mit 300

Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 14:48
von CorsaTank
hm achso weil bin ja am 31 ausser probezeit raus *G binsch halt wieder drin

Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Mo 20. Jun 2005, 20:58
von FTBerlin
da wirst nochmal extra angeschrieben.... die kost denn auch nochmal so um die 200 eus

punkte

Verfasst: Mo 20. Jun 2005, 21:54
von tiggi-pierre
wenn mann punkte bekommt heisst das nicht gleich das man eine nachschulung machen muss.kommt drauf an ob es ein A oder B verstoss ist.und es ist auch immer auslegungssache des sachbearbeiters

Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 04:55
von Der_Bachelor
punkte gibbet net für geringe vergehen oder? wenn ich mit den paar kmh zur nachschulung musste damals nur weils 36 zu viel waren im ort da kann ohne BE sicher mithalten. war auch 3 tage vor ablauf löööl .

kam zudem eben auf rtl2 bei dieser grünweiß serie (wo die alte bei uns aufm uni parkplatz net raus kam und die bullen gerufen hat, die werd ich morgen extra zuparken löööl) da hatte ein typ pedale net drin und den filter net eingetragen. war auch ohne be also und er müsste zur nachschulung wenn sie ihm 3 punkte und 50€ bußgeld und 20€bearb. gebühr gegeben hätten. sie ließen es aber mit 25€ gut sein und ner mängelkarte.

Re: punkte

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 06:22
von VeNoM
tiggi-pierre hat geschrieben:wenn mann punkte bekommt heisst das nicht gleich das man eine nachschulung machen muss.kommt drauf an ob es ein A oder B verstoss ist.und es ist auch immer auslegungssache des sachbearbeiters
Bei uns gilt es generell (kann dir heir auch jeden Fahrschule sagne) sobald du einen Punkt kassierst und in der Probezeit bist, bekommst du definitiv eine Nachschulung

Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 09:32
von FTBerlin
es gilt gennerell wenn man in der probezeit punkte bekommt, bekommt man auch die nachschulung, und des ist bundesweit gleich.
die katalog A und B punkte sind bei nem späteren evtl. fahrverbot wichtig

Re: Fahren mit erloschenen BE

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 12:58
von TwoBeers
Mich würde dann folgendes mal interessieren Fabi :

Zitat vom Frank aus dem Topic A+ B Verstöße

wo er folgendes geschrieben hat:
-Frank- hat geschrieben:@Storchi:

Das hängt immer von der Gewichtigkeit des Verstoßes ab. Es gibt A- und B-Verstöße!

A-Verstöße sind z.B:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind z.B.:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Ein nicht eingetragener BB ist wohl eher ein B-Verstoß! Aber gerade wenn es um Geräusch- und Abgasverhalten, nicht eingetragene Spoiler, extrem schlechte Bereifung etc. geht, kann das u. U. auch als Verkehrsgefährdung ausgelegt werden und als A-Verstoß gewichtet werden.

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
bestandener MPU wiedererteilt.
In wie fern hat er etwas missgedeutet oder falsch verstanden/gequotet?

Oder ist das Teilweise einfach nur überholt das es neue/andere Regelungen gibt, es aber früher so war wie er schreibt.

Danke Tobi