Re: Fahren mit erloschenen BE
Verfasst: Fr 10. Jun 2005, 14:03
yo
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Bei uns gilt es generell (kann dir heir auch jeden Fahrschule sagne) sobald du einen Punkt kassierst und in der Probezeit bist, bekommst du definitiv eine Nachschulungtiggi-pierre hat geschrieben:wenn mann punkte bekommt heisst das nicht gleich das man eine nachschulung machen muss.kommt drauf an ob es ein A oder B verstoss ist.und es ist auch immer auslegungssache des sachbearbeiters
In wie fern hat er etwas missgedeutet oder falsch verstanden/gequotet?-Frank- hat geschrieben:@Storchi:
Das hängt immer von der Gewichtigkeit des Verstoßes ab. Es gibt A- und B-Verstöße!
A-Verstöße sind z.B:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind z.B.:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Ein nicht eingetragener BB ist wohl eher ein B-Verstoß! Aber gerade wenn es um Geräusch- und Abgasverhalten, nicht eingetragene Spoiler, extrem schlechte Bereifung etc. geht, kann das u. U. auch als Verkehrsgefährdung ausgelegt werden und als A-Verstoß gewichtet werden.
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
bestandener MPU wiedererteilt.