Auf der Suche nach den passenden Augen

Alles über den Tigra

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TeenTigra

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von TeenTigra »

Mike2004 hat geschrieben:ehm ich will ja jetzt nichts sagen franky und teentigra, aber der extreme BB is so oder so illegal, weil er >50% vom fernlicht wegnimmt und ein stück die standlichtbirne abdeckt, warum dann diese diskussion ob eingetragen oder nicht, es ist beides illegal!
jeder der hier nen angeschweissten BB eingetragen hat, fährt trotzdem mit nem illegelen wagen rum!
Falsch.
Jeder der zusätzliche Fernscheinwerfer verbaut fährt damit absolut Tüvkomform herum ohne extra Gutachtne amchen zumüssen.

Ausserdem hat so eine Abnahme nicht etwa 50% weniger der Abdeckung aus etc sondern es muss ein gewisser licht Sollwert erfüllt werden den man allerdings auch mit dem extremen BB erreichen kann nur so ein Lichttechnisches Gutachtenhat hat leider den Preis eines Kleinwagens.
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corsaminator

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von corsaminator »

[quote="&quot"]@corsaminator wenn man keine ahnung hat erstmal mund zu!
quote]

Ich muss wohl nix mehr sagen, dein unwissen haben andere für mich an den Tag gebraucht!
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drgn

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von drgn »

benutz doch mal die suche, es gibt hier einen eigenen thread für die ae und da findet sich wenn auch kein schwarzer aber bestimmt ein dunkeler tigra mit schwarzen ae und bb!
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ruffy05
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Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von ruffy05 »

jungens ich weiss ihr müsst bestimmt morgen auch arbeiten wie ich :( aber senkt mal nen bisschen die schlechte laune sonst gehts in dem thread wieder nach hinten los.

also in dem anderen thread( ich such gleich ma link) sind bilder drin mit dem schwarzem tigger ,angel eyes und extremen BB, von der eintragung her wird genauso schwer evtl. etwas leichter werden! da der bb minimal weniger abdeckt als bei den orginalen deswegen will ich es auch sobald ich die AE habe es nochmal beim tüv versuchen!


immer locker bleiben! :P sind alle nur Menschen
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Mike2004

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von Mike2004 »

TeenTigra hat geschrieben:
Falsch.
Jeder der zusätzliche Fernscheinwerfer verbaut fährt damit absolut Tüvkomform herum ohne extra Gutachtne amchen zumüssen.

Ausserdem hat so eine Abnahme nicht etwa 50% weniger der Abdeckung aus etc sondern es muss ein gewisser licht Sollwert erfüllt werden den man allerdings auch mit dem extremen BB erreichen kann nur so ein Lichttechnisches Gutachtenhat hat leider den Preis eines Kleinwagens.
ehm, irgendwie alles schwachsinn was du schreibst.

1. wenn ein gewisses stück vom lichtkegel fehlt, kann man das ja wohl in % ausdrücken oder? die messung ergibt es fehlen ca. 50% vom FernlichtKEGEL, also wie du so schön ausdrückst vom " licht sollwert"
die kacke die du hier vom lichttechnischen gutachten schreibst (das zählt vlt. für rückleuchten ohne E-Zeichen) hat kein bezug darauf es eingetragen zu bekommen, denn ob lichtt. gutachten oder nicht, wenns zu wenig licht ist kriegste auch kein gutachten, also schwachsinn was du schreibst.
und ja, man kann es legal hinbekommen wenn man den BB "entschärft" ala MHC.

ach und noch was zu den zusatzscheinwerfern:

1. war davon hier nie die rede, und
2. ist es trotz zusatzscheinwerfer immer noch illegal weil das standlicht etwas überdeckt wird, der BB ist und bleibst STRENGGENOMMEN OHNE BEARBEITUNG trotzdem illegal egal ob eingetragen oder nicht!
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little_tigi
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Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von little_tigi »

Leute die BB diskussion gehört hier nicht hin und wer ihn hat (auch ich) weiß was es damit auf sich hat. Kommt der richtig, dann hat man verloren!

In Zusammenhang mit den Angel Eyes kann ich nur sagen:

1. Die Ringe sind das eigentliche Standlicht und das wird hier NICHT abgedeckt!
2. Das Fernlicht is weniger abgedeckt als original, weil es weiter außen sitzt. Aber dürfte immer noch zu viel sein für den TÜV!



Von daher zurück zum Thema und zwar BB mit schwarzen AE - vers*uts die Optik oder nicht! Das war doch die Frage, oder?
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TeenTigra

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von TeenTigra »

Mike2004 hat geschrieben:
TeenTigra hat geschrieben:
Falsch.
Jeder der zusätzliche Fernscheinwerfer verbaut fährt damit absolut Tüvkomform herum ohne extra Gutachtne amchen zumüssen.

Ausserdem hat so eine Abnahme nicht etwa 50% weniger der Abdeckung aus etc sondern es muss ein gewisser licht Sollwert erfüllt werden den man allerdings auch mit dem extremen BB erreichen kann nur so ein Lichttechnisches Gutachtenhat hat leider den Preis eines Kleinwagens.
ehm, irgendwie alles schwachsinn was du schreibst.

1. wenn ein gewisses stück vom lichtkegel fehlt, kann man das ja wohl in % ausdrücken oder? die messung ergibt es fehlen ca. 50% vom FernlichtKEGEL, also wie du so schön ausdrückst vom " licht sollwert"
die kacke die du hier vom lichttechnischen gutachten schreibst (das zählt vlt. für rückleuchten ohne E-Zeichen) hat kein bezug darauf es eingetragen zu bekommen, denn ob lichtt. gutachten oder nicht, wenns zu wenig licht ist kriegste auch kein gutachten, also schwachsinn was du schreibst.
und ja, man kann es legal hinbekommen wenn man den BB "entschärft" ala MHC.

ach und noch was zu den zusatzscheinwerfern:

1. war davon hier nie die rede, und
2. ist es trotz zusatzscheinwerfer immer noch illegal weil das standlicht etwas überdeckt wird, der BB ist und bleibst STRENGGENOMMEN OHNE BEARBEITUNG trotzdem illegal egal ob eingetragen oder nicht!
Lies bitte meinen Text genau.
Ich habe geschrieben ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer kann das mindestsoll des nötigen abgestrahlten Lichtes erreichen(kommt auf zustand der Birnen,alter der Verkablung an was tatsächlich an Spannung am Scheinwerfer ankommt und im gewissen masse die wenigen % des Winkels beim ausrichten) und wenn er das kann kann ich auch ein Lichttechnsiches Gutachten erstellen lassen was beweist das es möglich ist das ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer das gesetzliche- Soll erfüllt das gillt für Abblendlich wie für Aufblendlich sowie für das Standlicht.
Es ist tatsächlich auch recht wenig Lux erforderlich um einen Tüvkomformen Scheinwerfer zu erhalten, das merkt man besonderst bei älteren VWs die bringen doch sehr sehr minimales Licht auf die Straße da kann man mit dem Tigra "fast" ( ;) ) nur mit Standlich rumfahren um den selben Wert zu erreichen.
Aber wie gesagt wer würde für so etwas "schwachsinniges" ein sündhaft teures Gutachten erstellen lassen.
Und nur weil 50% des "Scheinwerfers" bzw des Ab/Aufblend/Standlichtes verdeckt werden müssen nicht auch 50% der Lichtausbeute verloren gehen da das meiste Licht eh in Richtung Boden abstahl und nciht in dne Himmel.
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Mike2004

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von Mike2004 »

little_tigi hat geschrieben:Kommt der richtig, dann hat man verloren!
ja, und das ist auch so, aber einige wollen das nicht einsehen. ich hab selber den BB aber ich weiss das es nicht 100% legal ist trotz eintragung.
little_tigi hat geschrieben:1. Die Ringe sind das eigentliche Standlicht und das wird hier NICHT abgedeckt!
das stimmt schon so wie du das sagst, doch du musst beachten dass nach STVZO gilt, dass jede beleuchtungseinheit uneingeschränkt funktionieren muss, also muss das standlicht, wie bei dir auf dem pic schon richtig, mitleuchten, und zwar uneingeschränkt,also es darf auch net überdeckt werden (wird es aber)
little_tigi hat geschrieben:2. Das Fernlicht is weniger abgedeckt als original, weil es weiter außen sitzt. Aber dürfte immer noch zu viel sein für den TÜV!
ja stimmt genau
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Mike2004

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von Mike2004 »

[quote="TeenTigra"]
Lies bitte meinen Text genau.
Ich habe geschrieben ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer kann das mindestsoll des nötigen abgestrahlten Lichtes erreichen(kommt auf zustand der Birnen,alter der Verkablung an was tatsächlich an Spannung am Scheinwerfer ankommt und im gewissen masse die wenigen % des Winkels beim ausrichten) und wenn er das kann kann ich auch ein Lichttechnsiches Gutachten erstellen lassen was beweist das es möglich ist das ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer das gesetzliche- Soll erfüllt das gillt für Abblendlich wie für Aufblendlich sowie für das Standlicht.
Es ist tatsächlich auch recht wenig Lux erforderlich um einen Tüvkomformen Scheinwerfer zu erhalten, das merkt man besonderst bei älteren VWs die bringen doch sehr sehr minimales Licht auf die Straße da kann man mit dem Tigra "fast" ( ]
entschuldige bitte, aber auf so typen bzw. auf so eine diskussion habe ich echt keine lust, du weißt genau dass ich recht habe nur du willst es nicht eingestehen und schreibst jetzt hier son mist rein wie zustand der birne und alter der verkabelung, denk dir so ausreden nicht aus sondern gesteh auch mal was ein.
wenn ich sowas höre, ältere VWs, diese aussage ist total unbrauchbar,was sollen ältere vws sein?

ausserdem glaub ICH NICHT dass ein Tigra bj. 94 bessere lichtausbeute als ein golf 2 Bj. 92 bringt, und wer standlicht mit abblendlicht vergleicht hat sowieso keine ahnung vom aufbau ein fadenglühbirne, also lass es besser
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little_tigi
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Re: Auf der Suche nach den passenden Augen

Beitrag von little_tigi »

Mike2004 hat geschrieben:...
das stimmt schon so wie du das sagst, doch du musst beachten dass nach STVZO gilt, dass jede beleuchtungseinheit uneingeschränkt funktionieren muss, also muss das standlicht, wie bei dir auf dem pic schon richtig, mitleuchten, und zwar uneingeschränkt,also es darf auch net überdeckt werden (wird es aber)
Da hast du recht und somit ist eben nichts erlaubt, was irgendwie überhaupt abdeckt. Laut StVZO heißt es ja, Beleuchtungseinrichtungen dürfen weder verdeckt noch über längere Zeit überdurchschnittleich verdreckt sein. Somit is alles was in den Lichtkegel fällt fehl am Platz. Aber es gibt immer noch Leute, die das nciht richtig wahrhaben wollen glaub ich. Auch wenn ne ABE bei is, kann es bemängelt werden. Solang es den Lichtkegel nciht beeinflusst is alles wunderbar. Da is man immer auf der sicheren Seite.
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