Für TwoBeers
naja .. aber ausserhalb der Saison, in dem Fall vom 01.01. - 01.04 musst du doch eh keine Versicherung zahlen, weil doch eben SAISONKENNZEICHEN! Das sagt das Wort doch schon ...
das weiß ich auch, darum gehts mir auch nicht !!! *besserwissemodeon*Und in diesem Fall wäre es vom 01.11 - 01.04... *undwiederoff*
is doch unlogisch was du machst, glaube auch nicht dass andere damit nen Problem haben
wenn du meinst... guck mal
H I E R !!! ich schein wohl nicht der einzige zu sein, der das Prob hat... kann man sehen wenn man unter
Hinweis guckt.
eher wenn man das macht um Steuern!
Steuern spar ich dadurch schon mal überhaupt nicht ! Hat nichts mit dem Finanzamt zu tun, der Wagen ist ja auch die ganze Zeit zugelassen gewesen mir geht es lediglich um die
Versicherung ! Habe mich heute auch mal bei einer anderen Zulassung informiert, es ist zwar alles richtig was die von der Zulassung bei mir gemacht haben nur die Art und Weise is krass ohne Vorankündigung wollten die mir die Polizei schicken wenn ich nicht innerhalb von 3 Tagen das Auto abmelde und 25 € sollte ich auch zahlen. Bei der anderen Zulassung hat mir der Sachbearbeiter gesagt er würde das Geld nicht zahlen... Egal nützt mir ja nichts.
@ Red_Devil
Ich versteh das gar nicht... wenn die Versicherung zu teuer ist wechselt man die Versicherung auch sofort und kündigt nicht, obwohl das Auto noch zugelassen ist.
musst du auch nicht... aber ich will es mal versuchen zu erklären: Ich hatte das Auto schon über 1 Jahr versichert und dann halt eine günstigere gefunden und dachte mir... mensch klasse... also hab ich die Firstgerecht am 30.11.05 gekündigt und zwar zum 01.01.06... dann war ich bei ner anderen Vers. und da sachten die mir: Müssen wir nicht sofort machen, geht auch später, spätestens im März halt, weil ab April darfste ihn ja eh erst wieder fahren... Und ich dachte Ok mach ich das im März.
das müssen die dir doch nicht erklären! Soweit musst du selber denken! Wer garantiert dem Staat dass du dein Auto wieder versichert hast bis zum 1.4. Dann kommen sonst bestimmt die Typen die zum 1.4. sagen... das hat ja noch eine Woche Zeit und wenn was passiert wer ist dann der Depp?
Ne müssen nicht aber die könnten einem ja eine Art Merkblatt oder so mitgeben, sorry das ich nicht der Zulassungsexperte vorm Herrn bin !
@Zwerg
also die leute auf der zulassungsstelle haben bestimmt auch andere sachen zu tun, als jeden der da hinkommt nach der genauen situation zu fragen, was er denn vor hat mit seinem auto!!! du willst ja was von denen also müsstest du dich vorher informiert haben was du genau machen willst!
außerdem geht sowas von der zulassungsstelle per serienbrief raus! die tun nur ihre arbeit. wenn hier wer was falsch gemacht hat dann wars dein versicherungsheini! du wirst ihm ja gesagt haben dass der tigra auf saison läuft, oder?
S.O. und ja ich habe meinem Vers.heini das gesagt s. auch o. und selbst wenn sowas per Serienbrief raus geht muss das Unterschrieben werden und da könnten die dann ja sehen... huch n Saisonkennzeichen evtl. weiß der ja nur nicht... s.o.
Und zu der Aussage ich will ja was von denen kann ich nur sagen: Ich bin Personalsachbearbeiter und brechne u. a. Löhne ect. müssen mir unsere Angestellten sagen wie ich die zu brechnen habe, schließlich wollen die ja was von mir... Geld... nöö müssen die nicht. Wenn fragen zum Kindergeld auftreten müssen die sich die selbst beantworten ??? Nein das mache ich für die... so glaube das reicht erstmal !
Ich will hier auch niemanden angreifen aber irgendwie konnte ich wohl nicht so recht für jeden verständlich schildern was ich meinte ! sorry
Ach ja und meine Fragen sind nun auch beantwortet. Ich hab halt was versäumt, aber man kann nicht immer davon ausgehen das jeder alles weiß !
MfG
Sickboy
Edit:
hier mal der Auszug um den es mir geht:
Immer wieder kommen Fälle auf, in denen Saisonkennzeicheninhaber außerhalb des Betriebszeitraumes (also während des Nutzungsverbotes) ihre KFZ-Haftpflichtversicherungen kündigen in dem guten Glauben, diese nicht zu benötigen, da man das KFZ ja sowieso nicht benutzen darf. Dies führt dann zu einer Mitteilung der Versicherung an die Zulassungsstelle, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht, obwohl das KFZ noch zugelassen ist (s.o.) ! Die Zulassungsstelle erlässt daraufhin an den Halter einen kostenpflichtigen Bescheid mit der Aufforderung, eine Versicherungsbestätigung vorzulegen. Dies ist so in der StVZO (Straßenverkehrs-zulassungsverordnung) geregelt und die Zulassungsbehörde hat hierbei keinen Ermessensspielraum.
Nun ist es für viele Bürger nicht verständlich, warum man bei Nichtbetrieb trotzdem eine Versicherung/Versicherungsbestätigung nachweisen/innehaben muß. Dies wäre ansich für die Zeiten außerhalb des Betriebszeitraumes auch nicht zwingend nötig und besteht auch bei der rechtswidrigen Nutzung des KFZ gar kein Versicherungsschutz (obwohl der Versicherungsvertrag auch über diese Zeit hinweg aufrechterhalten werden muß) ! Aber die Zulassungsbehörde muß stets die Kontrolle darüber behalten, dass im Fall des „Eintritts“ in den erlaubten Betriebszeitraum das KFZ (wieder) haftpflichtversichert ist. Diese Gewähr muß der Behörde in Form der Versicherungsbestätigung vorliegen (die Versicherung darf also nicht gekündigt sein), da man es dem Saisonkennzeichen nicht ansieht, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Und genau solch eine Info von meiner Zulassung hätt ich auch gebrauchen können und zwar schon bei der Anmeldung ! Ich habe auch keine Vorabmitteilung bekommen sonder gleich den kostenpflichtigen Bescheid und den nicht mal per PZU, sondern mit einfacher Post und das finde ich auch nicht ok, da man so nicht davon ausgehen kann das der Bescheid auch wirklich zugestellt worden ist. Soche Bescheide müssten meiner Meinung nach und auch der nach der Meinung des Sachbearbeiters von der anderen Zulassungsstelle wo ich angerufen habe per PZU zugestellt werden.