Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

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VeNoM
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Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von VeNoM »

und manche haben absolut keine Spiegel drin nichtmal Beifahrer seite, manchmal beknackt, damit konnte man immer so schön als Beifahrer den hinteren Verkehr beobachten wenn wieder so idiot meint den Fahrer ärgern zu müssen (vielleicht kennt man ja den deppen hehe)

auf jedenfall haben wir ja schonmal das mit den Seitenblinkern am Corsa gelöst nun müssen wirs nurnoch beim Tigra heraus finden ;) aber warste eventuell schonmal beim Tüv und hast nachgefragt ? musst ja net gleich dein Auto direkt davor stellen und herzeigen und nachfragen kostet ja nichts :)
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ice tiger
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Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von ice tiger »

Hallo,

Hmmm....ich frag sicher nochmal nach...
aber ehrlich gesagt, verlass ich mich da nie 100%ig auf solche Infos...weil nur allzu oft der eine Tüver was anderes weiß, als der nächste!;-)Das kenn ich zur genüge...
Aber fragen kost ja nix, da haste Recht!;-)

mfg
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VeNoM
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Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von VeNoM »

das stimmt, aus diesem grund frag ich meisten nen paar Tüver nacheinander (also wenn dann von 5 Prüfer 5 das selbe sagen wird schon was wares dran sein denke ich, natürlich von unterschiedlichen Prüfstellen :) ) wie gesagt ich würde einfach mal nachfragen und ihm die ganze Sache schildern, zumindest kann er dir in etwa weiter helfen
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jojo82

Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von jojo82 »

kurze info, war vor 2 Tagen auf dem Tüv (HU und Motoreintragung)

beim "Lichttest" hat er die Blinker vorne beäugelt und gesagt "die sieht man aber verdammt schlecht, vorallem wenn das Licht an ist, " weiter miente er "gut das die seitenblinker dran sind, sonnst wäre das ein problem für mich..."

ich hab die Schwarzen Klarglasscheinwerfer drin, sind mit E-Zeichen...
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VeNoM
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Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von VeNoM »

naja da könnte er sich aber aufn Kopf stellen und 5 mal drehen deswegen sind deine Scheinwerfer trotzdem E geprüft ;)
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ice tiger
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Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von ice tiger »

Habe mal bei der Dekra direkt nachgefragt...

und das kam als Antwort:
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Vorgeschrieben sind paarweise angebrachte Blinkleuchten für gelbes
Licht an der Vorderseite oder am vorderen Teil der beiden Längsseiten
und an der Rückseite.
Jedoch ist eine Blinkleuchte an den Längsseiten ausreichend, wenn Fz-
Länge < 4 m und Breite < 1,6 m. Zusätzliche Blinkleuchten sind an beiden
Längsseiten erforderlich, wenn Abstand der einander zugekehrten äußeren
Ränder der Lichtaustrittsflächen von vorderer zu hinterer Blinkleuchte
> 6 m. Vordere und seitliche Blinkleuchten können in einer Leuchte
kombiniert sein. Dabei sind die Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlussscheibe ersichtlich.

Bei Ihrem Scheinwerfer ist dieses zu prüfen. Befindet sich für den
Fahrtrichtungsanzeiger nur die Kennzeichnung 1 auf der Streuscheibe,
sind separate seitliche Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich.

Serienkonform sind die Scheinwerfer nur für die geprüfte und dokumentierte
Kategorie. Wenn durch die Austauschleuchten eine Leuchtenkategorie
entfällt (z.B. die Rückstrahler bei getönten Schlussleuchten), sind diese
durch gesonderte Einrichtungen dieser Kategorie zu ersetzen.

Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den
Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen
finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden
Link runterladen können:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de

bzw.

http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf
Also so wie ich das sehe, hängt es von der Kategorie der Streuscheibe des Blinkers ab, ob man das mit den AE darf oder nicht...
Die muss anscheinend 1 UND 5 sein...
Werd gleich mal draußen schauen, was drauf steht (oder ob überhaupt was drauf steht*g*)

mfg
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ice tiger
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Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von ice tiger »

Hallo,

Also wenn ich das auf den AEs richtig interpretiert habe, befinden sich unterhalb des e-Zeichens die Ziffern 1115 (also die jeweiligen Kategorien)

also: 1->Standlicht 1->Fernlicht 1->Fahrtlicht 5->Blinker


D.h. die Scheinis müssten serienkonform sein und die Streuung des Blinkers ausreichend...

mfg
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Steve

Weis das

Beitrag von Steve »

Iceman hat geschrieben:Nö..........

Und weiss das jemand ???
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ice tiger
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Re: Gecleante Seitenblinker vs. E-Zulassung

Beitrag von ice tiger »

Hallo,

Ja das ist wohl an Hand des Fahrzeugscheines bzw. -Briefes durch diverse Nummern und Codierungen nachweisbar, was da im Detail verbaut war und was nicht (so auch die SB)...

Ich mein da schaut sicher nie ein Schw**n drauf, aber im Härtefall wär es sicher nachweisbar...;-)

mfg
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