Seitenblinker entfernen

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SPEEDCORE-HEIZER

Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von SPEEDCORE-HEIZER »

Nimm doch die Silver Vision von Philips, die tun's auch und sind zugelassen ;)
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Waldbrand
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Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von Waldbrand »

ich such noch seitenblinker... bin grad am nachrüsten...
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SPEEDCORE-HEIZER

Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von SPEEDCORE-HEIZER »

Da des öfteren die Frage bezüglich Seitenblinker, cleanen AE's und auftritt
einmal ein Auszug aus der StvZo:
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

.....

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein, ....
..darauf folgend Absatz (4) 2.
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menneman

Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von menneman »

@ Waldi:

Ich emphel Dir die Seitenblinker von In.Pro für den Astra G in schwarz!!! Hab ich auch drin. sind top verarbeitet wie original. sind zwar um 180° gedreht aber sehen einfach super aus!
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Green-Tiger
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Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von Green-Tiger »

So ich roll das Thema einfach mal neu auf. Ist es beim Tigra Bj 2000 erlaubt den Seitenblinker zu cleanen? Habe jetzt schon tausende Antworten gelesen welche sich alle widersprechen. Desweiteren gibt es so viele Tigras ohne Seitenblinker, welche doch nicht alle unter Bj 94 sind.

Kann jemand genaueres dazu sagen?
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Corsa A
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Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von Corsa A »

nein darf nicht gecleant werden

wers von haus auf hatte muss es dran behalten,sonst gibt es irgend ein baujahr

und die mit neueren baujahr ohne sind reimport

glaub seit 97 isses pflicht seitlich blinker zu haben bzw seitlich sichtbar
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Green-Tiger
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Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von Green-Tiger »

So weit ich weiß ab Baujahr 94. Nur sagen welche das wenn der Blinker von einem bestimmten Winkel aus gesehen werden kann, das man diesen dann nicht braucht. Habe auch mit cheeky_devil gesprochen, sie meinte auch das der Frontscheinwerfer ausreicht, da der Blinker genug von der Seite zu sehen ist. :confused:

§ 54 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.


Lt. § 54 StVZO
sind seitliche Blinkleuchten erst ab 6,00 m Abstand
(vorn u. hinten) vorgeschrieben, trifft bei PKW´s im Regelfall nicht
zu. Bei einer Demontage dieser seitlichen Blinkleuchten erlischt die
Betriebserlaubnis nicht.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind jedoch die seitlichen
Blinkleuchten als positiver Beitrag zur Verkehrssicherheit zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
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Corsa A
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Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von Corsa A »

ja,ich weiss,es gibt aber ein baujahr da bin ich mir sicher das es pflicht ist

beste beispiel dieses bmw modell

die haben blinker ums eck und noch zusätzlich seitenblinker

Bild
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rofi
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Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von rofi »

und dafür musste direkt der M5 her als beispiel - ein normaler häts nicht getan ;)
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sgtsaad
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Re: Seitenblinker entfernen

Beitrag von sgtsaad »

rofi hat geschrieben:und dafür musste direkt der M5 her als beispiel - ein normaler häts nicht getan ;)
Ja wenn, dann richtig :)

edit:
3333 posting :juhu:
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