HAB WAS GEFUNDEN!!!
Grade ein wenig gegoogelt:
Im Motortalk-Forum hat mal wer aus ner zeitung gequotet:
Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.
Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.
Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.
Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.
Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...
Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.
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und hier noch was, da war anscheinend n Scheiben-Schlaumeier am Werk, der dieses Urteil aushebeln wollte, indem er einfach behauptet hat, als Gegenleistung für die 150EUR, die er für die Autohalter übernimmt, würden die mit nem Aufkleber ein Jahr lang für ihn Werbung machen. Pustekuchen! Auch verknackt worden!
Siehe [url=HIER]HIER[/url]
