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Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 20:12
von tigrafighter
Ganz stinknormale Valeo Original Scheinwerfer! Bei den Angel Eyes würd ich es ja noch verstehen! Werd morgen nach der Arbeit dort mal anrufen

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verfasst: Di 24. Apr 2007, 21:34
von tigrafighter
So, wenns interessiert, war heut bei der Dekra und ich hab das Geld zurück bekommen bzw. musste nicht zahlen. Meinten zwar, ich hätte gesagt Scheinwerferblenden eintragen, aber ich fahr doch nicht vier Jahre rum und auf einmal aus dumdidelei lass ich den eintragen;-)

Also alles wieder gut für die nächsten 2Jahre!

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verfasst: Do 26. Apr 2007, 08:21
von Abuse
Kenne nur Waschanlagen die Kamei Blenden "klauen" aber die Dekra :o

War bestimmt ein übereifriger Prüfer der einen schlechten Tag gehabt hat.

Nun hast Du ja dein Geld wieder und ein zweites mal fährst Du bestimmt
nicht mehr dahin.....


MfG

Abuse

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verfasst: Do 26. Apr 2007, 13:11
von Unwissender
Abuse hat geschrieben:Kenne nur Waschanlagen die Kamei Blenden "klauen" aber die Dekra :o

War bestimmt ein übereifriger Prüfer der einen schlechten Tag gehabt hat.

Nun hast Du ja dein Geld wieder und ein zweites mal fährst Du bestimmt
nicht mehr dahin.....


MfG

Abuse
Ähmm.... Abuse. Die wurden net geklaut sonder vom TÜV eingetragen :D Aber ohne zustimmung von tigrafighter.

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verfasst: Do 26. Apr 2007, 13:24
von ice tiger
was für scheinwerfer hast du drin? die ABe gilt ja nur in Verbidung mit den Serienscheinwerfern.
Jetzt dreht das schon wieder einer um!

Ich muss die Blenden nicht eintragen, wenn ich AEs verbaue, genauso muss ich den Bösen Blick nicht nochmal eintragen wenn ich den vorher schon im Schein hab...

AEs sind serienkonforme Scheinwerfer...sonst müsste man die Dinger ja eintragen.

mfg

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verfasst: Do 26. Apr 2007, 13:53
von Michi
Nee, das is absoluter Unsinn.
Eine ABE gilt immer nur wenn alle beeinflussten Teile dem Serienstand entsprechen. Das heißt es kann durchaus sein dass eine ABE ungültig wird wenn man ein weiteres Teil verbaut. Das muss man sich schon genau ansehen!

Bestes Beispiel: Bevor die Airbags die Welt bevölkert haben hatte ja jeder sein 32cm Sportlenkrad verbaut, alle mit ABE. Die gilt aber NUR mit Serienbereifung. Also in den meisten Fällen nicht, d.h. das Lenkrad war eintragungspflichtig! Da ist der ein oder andere mit auf die Schnauze gefallen.

Im konkreten Fall heißt das: Auch wenn die Angel Eyes ne ABE haben - ok haben sie nicht - also wenn sie ein entsprechendes Kennzeichen haben heißt das noch lange nicht dass sie "dem Serienteil entsprechen", denn das tun sie schlussendlich nun wirklich absolut nicht. Infolge dessen ist die Gültigkeit der ABE der Scheinwerferblenden unbedingt zu überprüfen in so einem Fall.