§13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

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tigrafighter

§13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von tigrafighter »

War grad mein Auto von der HU abholen und was hat der Nette Herr Dekra gemacht?! Hat mir meine Kameiblenden ohne mein wissen abgenommen, obwohl die ne ABE haben.
Also grund steht auf der Bescheinigung §13 Abs.1FZV

Da steht aber:
"Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist."
Auf der ABE steht aber:"Ein Abnahme nach §19 ist nicht notwendig"

Muß ich das nun zahlen oder nicht?! Sind immerhin 35Euro!!
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Fireproof
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Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von Fireproof »

nixda du zeigst ihm die abe und machst ihm die hölle heiß wenn er nich sputen will dan verlangste erstma seinen chef und verlangst das die weider drangekelebt werden.
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Tegger

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von Tegger »

Öhm, ich glaube mit "abgenommen" meinte er, das der Prüfer die eingetragen hat!

Ich würde es nicht zahlen, da es nicht nötig ist und mich freundlich für die kostenlose Eintragung bedanken! ;-)

gruss

Jan
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Der Pero
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Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von Der Pero »

Lol,abgenommen :clapping:
Der würde keinen Euro von mir bekommen.
Der hat da nix einfach so einzutragen.
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SeRo
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Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von SeRo »

*amkopfkratz* hmmh konntest du nun erst nach hause fahren und dir überlegen ob du es zahlst oder nicht? :blink:
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tigrafighter

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von tigrafighter »

Ist die Werkstatt meines Vertrauens, bzw. die Vertrauen mir. Hinfahren, machen lasse, abholen, irgendwann zahlen :D
Hab daher noch nicht gezahlt. Der Prüfer ist da jeden Dienstag. Fands halt blöd, dass der die einfach eingetragen hat(meinte ich mit abnehmen ;) ). Hätten mich ja auch mal anrufen können! :(
Noch komischer ist, dass ich alle ABEs ruasgelegt hatte, Auspuff, die PowerDisc usw. und nur die Blenden hat er eingetragen? :confused: :unsure:
War aber schon weg als ich kam um mein Auto zu holen. Glaub ich muß nochmal ein Wörtchen mit dem reden! :mad:
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sTeiFF

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von sTeiFF »

Kenne mich nicht sooo gut aus in Rechtsangelegenheiten;


aber mein normaler Menschenverstand sagt, dass man ohne ausdrücklichen Auftrag nichts machen darf...

Deswegen sage ich meiner Werkstatt immer vorher was genau gemacht werden muss, Änderungen immer erst bei Rücksprache mit mir...


Denke mal, dass Du ihm nicht gesagt hast, bitte um Abnahme und Eintragung meiner Blenden in den Fahrzeugschein...

Also einfach nochmal mit dem Reden, aber erstmal nett...:-)
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tigrafighter

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von tigrafighter »

Ich bin immer nett! Dazu bin ich zu gut erzogen ;) :clapping:
Hab grad mal die Namen verglichen, der der immer alles in den letzten 4Jahren gemacht hat, war diesmal nicht da. War ein anderer Prüfer! Na Toll! :thumbdown:
Werd dann da mal anrufen und meine Lage schildern!
Mensch da hätt ich auch nen richtig schönen BösenBlick dran schweißen können, wenn ich ihn eingetragen gewollt hätte :rolleyes:
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Tigradriver82

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von Tigradriver82 »

^mensch sei doch froh wie oft liest man hier wo bekomme ich meine bb eingetragen? ich bekomme keinen tüv wegen meinem bb bitte helft mir, die leute fahren zu 30 tüvlern und niemand trägt ihnen was ein und du?? du mußt gar nix sagen die machen das einfach so für dich *G* spaß beiseite, das ist ja fast ne frechheit, das ist ja wie wenn du dein auto in die werkstatt bringts und sagts ne glühbirne ist defekt und du holst die karre wieder und hast neue scheinwerfer drin, ich finde das ist abzocke, ich würde nicht zahlen

gruß andi
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Picmasta

Re: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Beitrag von Picmasta »

was für scheinwerfer hast du drin? die ABe gilt ja nur in Verbidung mit den Serienscheinwerfern.
Wenn du Angel eyes drin hast, dann musst du die Blenden eintragen lassen.

Gruß Pic
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