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Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Mo 4. Jun 2007, 21:05
von Pöni
Ich werd es mal ausdrucken und an die KÜS schicken. Mal sehen was die dazu sagen. Bin bisher mit der KÜS echt zufrieden.
Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Mo 4. Jun 2007, 22:56
von RydeOrDie
na 50mm Toleranz is doch mal was...
muss ich mir ja keine Gedanken mit meinen 46,5cm

Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Mo 4. Jun 2007, 23:05
von BeInspired
5 cm Toleranz das ist ja himmlisch....
Wenn ich das bei meinen Teilen inner Firma mal hätte...lol dann bräucht ich nie wieder zur Maschine gucken
Aber gut zu wissen dass die da ne Toleranz für haben.
Das macht die Rechnerei mit der Tieferlegung leichter ^^

Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 08:43
von B4D_Dr1ft
Corsaconni hat geschrieben:na klasse,
dann wäre meiner mit 45cm gar nicht stillgelegt worden...
jedenfalls der vom tüv hat gesagt,50cm + ca. 5mm tolleranz!
fakt war das sie mir bei 45cm den stempel runtergekratzt haben!
hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?
Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 09:09
von Corsaconni
B4D_Dr1ft hat geschrieben:hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?
in verbindung mit`n tüv-prüfer...
Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 09:32
von Corsa95
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
- Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 10:04
von Corsaconni
Corsa95 hat geschrieben:§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
- Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
des wissen wir ja zur genüge,es ging ja um diesen ominöse schreiben mit der toleranz...
Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 10:13
von Pöni
Hab mal ne Anfrage bei der KÜS gemacht. Mal sehen was die sagen.
Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 10:13
von Corsa95
Es gibt keine Toleranz dabei!!!!!!!!
Steht doch da was ich gerade gepostet habe, war erst am Samstag beim Tüv wegen meine Scheinwerfer er hat mir das in der handgedrückt . Vieleicht ist das ja zu stadt zu stadt wieder anders geregelt????????
Re: Wie Lichtaustrittskante messen?
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 10:14
von N.Corsa
B4D_Dr1ft hat geschrieben:hat dir nen polizist den stempel geklaut oder nen polizist in verbindung mittem prüfer..?
sry für´s Ot:
aber was wäre denn wenn es nur ein Polizist macht?