Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk
Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 09:32
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Es werden auch normalerweise nicht die Gewindegänge eingetragen sondern der Abstand in cm, i.d.R. sowohl vom Federnteller - Gewindeende als auch der Abstand Radmitte - Kotflügelkante..und auch Polizisten haben nen Zollstock dabei um das mal eben zu kontrollieren..kernchen hat geschrieben:Versteh ich richtig, dass dann die minimale Zahl der Gewindegänge nach unten hin eingetragen wird und das auch so geprüft wird? In der ABE steht nähmlich nur die minimal zulässige Höhe zwischen Stellring und Ende Gewinde. Und das ist mit 20-40mm ziemlich schwammig.
Bei nem Nutenfahrwerk hätte ich wohl Stress wenn die das nach ganz stellen.
Oder lassen die das Auto wie es ist und zählen die Gewindegänge/Nuten die noch frei sind?
Sonst hat sich mit den Abnahmen hoffentlich nichts geändert. Dekra hat bei uns jeweils Diagonal übers Fahrzeug bis Anschlag einfedern lassen und einmal mit nem Schraubenzieher am Radlauf die Freigängigkeit geprüft. Und die Abnhame der Rad-Reifen wurde abgelehnt wenn das Fahrzeug so tief war das man beim einfahren in den Rollenprüfstand Angst haben musste aufzusetzen.
Und ich hab bei uns noch keinen Polizsten gesehen, der sich in den Dreck kniet und die Gewindegänge zählt. Das einzige mit was ich mal masslos angepisst wurde war die Höhe der Seitenblinker und der Nummernschilder. Das gab dann auch sauber einen Punkt, 60€uronen und Wiedervorstellung. Der Dekra-Prüfer hat das aber nie nachgemessen.
Und der Satz ist mal defintiv falsch, wenn man nachträglich die Höhe ändert, muss das auch neu abgenommen werden, das ist Fakt..Morphois82 hat geschrieben:Dann könnt ihr euch in dem Berreich von 30 - 60 mm bewegen ohne es neu eintragen zu lassen.
Es wird dir kein Prüfer 2 verschiedene Werte eintragen.da brauch ich ja dann nur zwei Werte eintragen lassen