Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

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kernchen

Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von kernchen »

Guten Morgen,

wenn ich wegen einer Eintragung von oben genannter Kombination zum TÜV/DEKRA fahr wie wird das denn dann abgenommen? Rad Reifen ist klar. Aber das verstellbare Fahrwerk.
Bei einem einfach Tieferlegungssatz ist nichts zu verstellen. Das setzt sich höchstens ein paar Millimeter. Aber bei einem verstellbaren Fahrwerk.

Wird das so abgenommen wie ich da hinfahre oder schrauben die das in die Stellung die die minimalste Höhe/max Tieferlegung hergibt?
War bis jetzt immer nur mit einfachen Tieferlegungssätzen zur Eintragung und da war das meist kein Problem.


Gruss

k..
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blobberio
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von blobberio »

es wird wenn ich mich richtig erinnern kann der Abstand zwischen der Radlaufkante und der Radnabenmitte gemessen und eingetragen.
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FTBerlin
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von FTBerlin »

ich kenne es so dass die gewindedrehungen eingetragen die nach unten hin übrig sind.... oder nach oben,... je nachdem was dem tüver besser gefällt ;)
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kieler-corsa

Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von kieler-corsa »

es stimmt beides...windungen und radlaufkante-radmitte ;)

muss aber zugeben das meine angaben seit tüv auch nich mehr stimmen. hab mittlerweile tiefer gedreht und fahr mit spurplatten. muss ich wohl alles nochmal eintragen lassen. würde so tief es geht eintragen lassen und ich glaube du kannst es ruhig wieder etwas höher drehen wenn es dir zu tief ist. das sagt wohl niemand was dazu :)
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FTBerlin
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von FTBerlin »

naja... jede veränderung der eintragung... höher oder tiefer ist dann aber auch ein erlöschen der BE mit allen unbeliebten folgemaßnahmen wenn man pech hat.....
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kieler-corsa

Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von kieler-corsa »

stimmt auch wieder wbei ich das allerdings nich verstehe. denn wenn ich höher drehe ergibt das ja keinen nachteil für den tüv
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FTBerlin
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von FTBerlin »

das is halt pfennigfuxerei.... man kann unter umständen argumenteiren dass dadur die fahrerischen eigenschaften veränder, im ungünstigsten fall verschlechtert werden... bla bla bla... ich würde auch eher vermuten dass kaum einer es bemängeln würde wenn das fw nicht so tief ist wie eingetragen... aber in jedem falle wenn es tiefer ist :)
aber man muss halt auch immer im hinterstübchen haben, dass wenn einer an kragen möchte....... das auf jeden fall rechtens wäre.... ;) ist dann halt jedem seine sache ob ers nochmal einträgt bzw ändern lässt oder nicht
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Fasemann
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Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von Fasemann »

wen du "zuviel" dran rumdrehst, verstellt sich deine VA-geometrie und du wirst zu einer allgemeinen Gefahr, daher ist jedes verstellen , nur mit neuer Achsvermessung wieder frisch einzutragen ... :vertrag:
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kernchen

Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von kernchen »

Versteh ich richtig, dass dann die minimale Zahl der Gewindegänge nach unten hin eingetragen wird und das auch so geprüft wird? In der ABE steht nähmlich nur die minimal zulässige Höhe zwischen Stellring und Ende Gewinde. Und das ist mit 20-40mm ziemlich schwammig.
Bei nem Nutenfahrwerk hätte ich wohl Stress wenn die das nach ganz stellen.

Oder lassen die das Auto wie es ist und zählen die Gewindegänge/Nuten die noch frei sind?

Sonst hat sich mit den Abnahmen hoffentlich nichts geändert. Dekra hat bei uns jeweils Diagonal übers Fahrzeug bis Anschlag einfedern lassen und einmal mit nem Schraubenzieher am Radlauf die Freigängigkeit geprüft. Und die Abnhame der Rad-Reifen wurde abgelehnt wenn das Fahrzeug so tief war das man beim einfahren in den Rollenprüfstand Angst haben musste aufzusetzen.

Und ich hab bei uns noch keinen Polizsten gesehen, der sich in den Dreck kniet und die Gewindegänge zählt. Das einzige mit was ich mal masslos angepisst wurde war die Höhe der Seitenblinker und der Nummernschilder. Das gab dann auch sauber einen Punkt, 60€uronen und Wiedervorstellung. Der Dekra-Prüfer hat das aber nie nachgemessen.
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Morphois82

Re: Eintragung Rad-Reifen-Gewinde/Nuten-Fahrwerk

Beitrag von Morphois82 »

Das stimmt nicht ganz was ihr da sagt.
Es gibt einen gewissen verstellberreich der in der TÜV norm liegt.
In dem Berreich kannst du deine Karre Hoch oder runter drehen weil der gesammte berreich eingetragen ist.das einzigste was ihr machen müßt wenn ihr ihn wieder hoch dreht, ist die Spur einstellen zu lassen.Daher müßt ihr nicht, weil ihr ihn jetzt einen halben cm hoch gedreht habt, wieder zum TÜV.Im Gutachten vom Fahrwerk steht meistens drin " TÜV geprüfter verstellberreich von 30 - 60 mm "
sollte nun mal nur als beispiel sein.Dann könnt ihr euch in dem Berreich von 30 - 60 mm bewegen ohne es neu eintragen zu lassen.denkt aber an eure Spur.Kostet viel Reifen unter umständen.
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