Seite 2 von 4

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Mo 9. Jun 2008, 17:27
von insane
Das ist schon richtig... Stillegen darf nur der TÜV oder das Ordnungsamt (Steuern nicht bezahlt).

Ein Polizist darf aber die Weiterfahrt untersagen.
Einfach nur ein anderer Ausdruck. Die Auswirkung ist aber ziemlich die gleiche.

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Mo 9. Jun 2008, 21:24
von AirArt
Sonny1.4 hat geschrieben:wie schauts mit am leeren mittelschalldämpfer aus...des mit der versicherung is klar aba es wär ja keine Gefährdung anderer nd so?
Fällt unter "Führen eines KFz ohne gültige Betriebserlaubnis...."

selbstklärend oder?

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 21:00
von tina-1988
erstmal danke für die antworten. war gestern nochmal bei nem anderen prüfer bei KÜS... auch nicht eingetragen. also hab ich heut einen termin ausgemacht zum börteln, jemand, der mir von einem bekannten empfohlen wurde. ich bring mein auto hin und hol es am nächsten tag mit eintragungen wieder ab. kostet mich für beide achsen 140€+ eintragung. is der preis ok oder kann man das auch billiger haben?

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 21:03
von tina-1988
achso... ich hab neulich nen teuren luftfilter mit allem drum und dran von k&n gekauft, weil er mit teilegutachten war, "für problemloses eintragen"... da hab ich mich schön verarschen lassen, oder?

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 21:30
von an-tigra-vity
140 damit alle kanten umgelegt werden ? joa geht eigentlich, wenns auf rechnung ist. vorallem immer auf rechnung machen, wenn du pech hast kann dir der lack daruch leicht reißen und nach der zeit bröckelt es ab und rostet.

warum sollltest du den k&n nicht eingetragen bekommen ? wenn du keinen sport pott hast und deine kiste im teilegutachten steht, dann zahlst du ca 35€ und das wars.
ich hab mir für 24€ nen raid luffi geholt und der wurde problemlos eingetragen.
trotz des billigen preises erfüllt er seinen zweck und bringt den sound, den ich wollte.

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 21:30
von blobberio
nö, hast du nicht. den kannst du problemlos eintragen lassen wenn du die Serienauspuffanlage drunter hast :)

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 21:37
von tina-1988
das is ein offener sportluftfilter von k&n... mir wurde mal gesagt, den griegt man nicht eingetragen...
börteln is mit allem, kanten umlegen,...

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 21:38
von tina-1988
ja... auspuff is natürlich auch keine serie mehr...

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 21:42
von an-tigra-vity
wie börteln ist mit allem ?
soviel ich weiß ist börteln "nur" kanten umlegen, mehr nicht.
natürlich bekommt man nen offenen luffi eingetragen, sonst weiß ich nicht, was der tüv prüfer bei mir zugelassen hat ^^
aber wenn du halt nen sport auspuff hast, wie du sagst, dann bekommst du den luftfilter wahrscheinlich ohne geräusch-messung nicht eingetragen.
und die ist teuer.
einzigste möglichkeit: pott ab, serie druf...luffi druf..tüv...sport pott wieder dran.
das ist dann zwar nicht legal, aber du hasten luffi eingetragen.

Re: strafe bei nicht eingetragenen teilen?

Verfasst: Di 10. Jun 2008, 22:07
von Iceman
an-tigra-vity hat geschrieben:einzigste möglichkeit: pott ab, serie druf...luffi druf..tüv...sport pott wieder dran.
das ist dann zwar nicht legal, aber du hasten luffi eingetragen.
Du meinst auch die Prüfer sind blöd ? Da kann dann z.B. auch ganz schnell" nur i.V. mit Serienanlage" drinstehen, und schon war´s das mit ESD dran..so was ging vielleicht vor einigen Jahren noch oder wenn der Prüfer halt nicht aufpasst, aber bei offenen Luftfiltern sind sowohl Tüv als auch Polizei schnell bei der Sache..