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Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 18:04
von Otti
mein gewindefahrwerk ist nicht eingetragen worden.. ursache: er hat mein hinteres linke rad auf einen großen metall keil gefahren und gekuckt wie sehr er einfedert.. naja und dann war irgendwann schluss mit seinem schraubenzieher.. muss jetzt radkästen ziehen weil meine reifenränder schleifen und schon aufgeschlitzt sind :wallbash:

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 18:22
von mibo
tja , dafür isn tüv da..

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 12:07
von Speedy
The-X hat geschrieben:also alles was ich weiss:


-bodenabstand min 10 cm mit plastischverformbaren teilen z.b lippe

das hab ich gestern von nem tüfler erfahren da ich ja auch ein gewinde einbauen will ;)
aber bei meinem bodykit kann ich net viel machen, max 20/10 XD
zum

Wer erzählt so nen Kappes, lass Dir mal der Gesetz § zeigen wo der Schmarren stehen soll.

Das Auto kann aufn Boden schleifen und das ganz legal.

Das ist eine Richtlinie kein vorgeschriebener § ,laut ermessens des Prüfers. Der meist mehr oder noch mehr weniger Ahnung hat.

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 12:53
von Capu
Speedy hat geschrieben:
Das Auto kann aufn Boden schleifen und das ganz legal.
Genau das eben nicht, weil da greift nen anderer Paragraph!

§30 Abs. 2 StVZO
Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Und wenns schleift ist das nicht straßenschonend!

Da im Gesetzestext kein Maß über die Bodenfreiheit existiert, wurde von den TÜV-Gremien ein Papier entwickelt. Das VDTüV Merkblatt 751!
Darin steht:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Dort wird von starren Teilen ausgegangen, nicht von elastischen Teilen. An das Papier werden sich alle Prüfstellen halten, liegt aber letztendlich im ermessen des Prüfers (der das dann auch verantworten muß).

Zusammen mit dem §30 Abs. 1 StVZO

Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt


Wird es dann wohl nicht so tief werden dürfen, denn einer der mit 3km/h übern Bahnübergang fährt (weil zu tief gelegt) ist in meinen Augen klar eine Behinderung

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 13:08
von Papst
Capu hat geschrieben:
§30 Abs. 2 StVZO


Da im Gesetzestext kein Maß über die Bodenfreiheit existiert, wurde von den TÜV-Gremien ein Papier entwickelt. Das VDTüV Merkblatt 751!
Darin steht:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.



Zusammen mit dem §30 Abs. 1 StVZO

Sind wir hier in östreich??? :vogel:

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 13:09
von aloha_89
Als ich mein kw var1 eintragen lassen habe, hab ich den Tüver auch ma gefragt.

Er meinte nur, dass zum Beispiel Gullis(deckel) in Deutschland bis zu 6cm ausm Boden "ragen" dürfen, ergo trägt ER alles ein was nich tiefer als 6cm is ;)

Zudem hat er gesagt, dass die Leute von der Dekra bei uns wohl nen 8x10cm(oder so) Kantholz hinlegen und wer da nich drüber kommt kann gleich wieder nen Rückwärtsgang einlegen...

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 13:11
von Papst
sorry, aber da wirst was falsch verstanden haben, gullideckel die 6 cm ausm boden ragen wirds wol nich geben, auser auf ner baustelle

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 13:14
von Capu
Papst hat geschrieben:Sind wir hier in östreich??? :vogel:
In Österreich wurde diese "Verordnung" so importiert ;-)

Verordnung 190500/8-II/B/5/00

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 13:15
von aloha_89
Mkay ich hab mal ein "z.B." davor gesetzt. Er meinte damit halt Löcher, Gullis, und alles was man so auf der Straße finden kann, darf in Dtl nen Höhenunterschied zur Straße von 6cm haben. Also is ein Gulli der 6cm ausm Boden ragt rein theoretisch möglich.

Re: Wie tief darf ich das gewindefahrwerk runterschrauben?

Verfasst: So 26. Apr 2009, 13:18
von Capu
Papst hat geschrieben:auser auf ner baustelle
Und auch da wirst du z.B. bei abgefräster Fahrbahndecke mal herfahren müssen... Oder bleibst du dann in der Baustelle einfach stehn?