wenn das so ginge dann würden alle zum TÜV rennen und sagen: ich mach meine UBB nur zur schow und im stand an und mit der halbautomatik die vorne auf der Motorhaube montiert ist schieß ich nur Hasen auf der Jagd :twisted: :twisted: :twisted:Catzenjaeger hat geschrieben:Also müsse der hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... gory=44170 folglich auch verboten sein.
Aber die Lampen kann man ja ausstellen während der Fahrt und nur im Stand bzw zur Show(angenommen) anmachen .
Also vieleicht doch erlaubt?
Sorry aber mit so nem Argument wirst Du nicht weit Kommen.