Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
das mit der UE ist vieleciht garnet soweit weg.
der nette dekra der mir meine ws libbe eingetragen hat meint das ab nächstem jahr die eintragung wegfällt und alle teile mit e nummer ausgelifert werden.
der nette dekra der mir meine ws libbe eingetragen hat meint das ab nächstem jahr die eintragung wegfällt und alle teile mit e nummer ausgelifert werden.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
also das glaube ich leder net .. sowas nettes wirdes in D nie geben !!!
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
so hats der prüfer mir erzählt.
obs stimmt weis ich leider net.
der fragte mich als erstes wo ich ankam wegen eintragen ob das überhauot lohnt weil eintragen ja eh abgeschafft wird
obs stimmt weis ich leider net.
der fragte mich als erstes wo ich ankam wegen eintragen ob das überhauot lohnt weil eintragen ja eh abgeschafft wird
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Aaaalso... ich hab gestern vom MLK einen Auszug aus der STVZO gefaxt bekommen. In diesem stehen gewisse Toleranzwerte für Messungen an beleuchtungstechn. Einrichtungen. Diese sieht für die min./max. Höhe der Scheinwerfer einen Toleranzwert von +/- 50mm vor! Dieser Toleranzwert gilt für sämtliche PKW!
Den genauen Wortlaut bzw. welcher Punkt der STVZO das genau ist, liefere ich heut abend nach (hab das Fax z.Zt. nicht zur Hand).
Den genauen Wortlaut bzw. welcher Punkt der STVZO das genau ist, liefere ich heut abend nach (hab das Fax z.Zt. nicht zur Hand).
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Tigr4ndi hat geschrieben:Aaaalso... ich hab gestern vom MLK einen Auszug aus der STVZO gefaxt bekommen. In diesem stehen gewisse Toleranzwerte für Messungen an beleuchtungstechn. Einrichtungen. Diese sieht für die min./max. Höhe der Scheinwerfer einen Toleranzwert von +/- 50mm vor! Dieser Toleranzwert gilt für sämtliche PKW!
Den genauen Wortlaut bzw. welcher Punkt der STVZO das genau ist, liefere ich heut abend nach (hab das Fax z.Zt. nicht zur Hand).
Das wäre mir neu!
Allerdings wäres es wenn das wahr wäre goil dann wäre mein Tigi doch legal

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Dauert doch noch n bissel bis zur 100% Sicherheit. Auf dem Fax ists net genau zu erkennen und ich hab heut wieder keinen TÜV bekommen, weil die Toleranz laut Prüfer angeblich nur +50mm beträgt! :?
Auf dem Fax siehts aber nach +/- 50mm aus.
Das ganze läuft (wenn ich das hier richtig erkenn) unter
§30 "Beschaffenheit der Fahrzeuge"
lfd. Nr. 1.14.3 "Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)"
hier beträgt die "Zulässige Meßwertabweichung" 50mm (wie gesagt ob nur + oder +/- ist nicht genau zu erkennen)...
Werds dann am Montag bei MLK bzw. TÜV KL sehen!
Auf dem Fax siehts aber nach +/- 50mm aus.
Das ganze läuft (wenn ich das hier richtig erkenn) unter
§30 "Beschaffenheit der Fahrzeuge"
lfd. Nr. 1.14.3 "Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)"
hier beträgt die "Zulässige Meßwertabweichung" 50mm (wie gesagt ob nur + oder +/- ist nicht genau zu erkennen)...
Werds dann am Montag bei MLK bzw. TÜV KL sehen!
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Auszug aus der StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung / Aktueller Rechtsstand: 11. März 2004)
§ 50 Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht
Abs. 3
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
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Dummerweise steht da gar nix von Toleranz... *schulterzuck*
§ 50 Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht
Abs. 3
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
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Dummerweise steht da gar nix von Toleranz... *schulterzuck*
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
genau Cappu >> den§ habe ich auch schon zur Genüge gepostet , es gibt nur die Toleranz von 500-1200 mm >> Toleranz zur toleranz wäre ja Schildbürgerei oder einfach DEUTSCHLAND , warum Speedy und Ferrari tiefer sein dürfen ..is ja Äpfel mit Trüffel vergleichen 
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
IM Offtopic schrieb heute einer, dass die Regelung 1981 eingeführt wurde wg. der vielen Unfälle und um diese zu senken. Wenn das der Grund war (denke es gibt gar keinen) wieso dürfen dann die Luxus- Karotzen tiefer sein? Weil deren Fahrer genuch Kohle ham sich nach m Unfall gleich ne Neue zu kaufen ??????????????Fasemann hat geschrieben:genau Cappu >> den§ habe ich auch schon zur Genüge gepostet , es gibt nur die Toleranz von 500-1200 mm >> Toleranz zur toleranz wäre ja Schildbürgerei oder einfach DEUTSCHLAND , warum Speedy und Ferrari tiefer sein dürfen ..is ja Äpfel mit Trüffel vergleichen
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
weil ein autokonzern das geld hat sich die erlaubnis zu "erkaufen"