Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

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Tigr4ndi

Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Tigr4ndi »

Jetzt wirds langsam echt lächerlich! Bin gestern durch den TÜV gerasselt weil meine Scheinwerferhöhe bei 450mm liegt und es ja mind. 500mm sein müssen. Jetzt hab ich einen Monat Zeit diesen "Mängel" zu beheben (extra Hinweis auf Prüfbericht: Gewindefahrwerk hochschrauben! - ach neeeee)! Nur wenn ich mir das Gewindefahrwerk hochschrauben lass, dann hät ichs gleich sein lassen können - bin dann nämlich wieder so gut wie auf Ausgangshöhe!

Hat vielleicht jmd. nen Tip wie ich trotzdem meinen TÜV bekomm? Hochschrauben, TÜV und danach wieder runter kommt hierbei allerdings nicht in Frage! Vielleicht bei nem anderen TÜV probieren? Als ichs hab einbauen lassen wars ja schließlich kein Problem! Oder haben alle TÜV-Stationen inzwischen die Anweisung genau auf diese Mindesthhe zu achten?
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Franky1109

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Franky1109 »

Also der TÜV Prüfer bei IN-Tuning fährt da auch irgendwie so einen Film von wegen 50cm Scheinwerferunterkante. Aber wie gesagt, dann kann man das tieferlegen ja gleich bleiben lassen. Wenn man es "ganz" genau nimmt ist es ja auch so vorgeschrieben. Ich erreiche die 50cm nur mit meinen 17". Im Winter siehts dann wohl ganz anders aus...

Ich würd zu nem kulanterem Tüv fahren, der begriffen hat das du dein Fahrzeug tieferlegen wolltest. Oder hochrschrauben, hinfahren, wegfahren, runterschrauben...
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Knall

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Knall »

jau wenn du schon nen gewinde hast dann hast du ja schon den vorteil, schraub doch einfach hoch ab zum tüv wenn alles klar ist schraub das ding wieder runter ....
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BournOut

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von BournOut »

weis wer zufällig wie hoch der tigi genau ist ab werk??
gibts viele probs mit 60/40 fw eintragen?
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Storchi

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Storchi »

Aber wenn er es nachm Tüv wieder runterschraubt und ihn de bullen anhalten?
gibt bestimmt auch bullen die das nachmessen!
ich hab ne scheinwerferhöhe von 48 cm da hatter man von der dekra nochn auge zugedrückt!
fahr halt mal dahin vielleicht haste ja glück!
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cheeky_devil
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Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von cheeky_devil »

BournOut hat geschrieben:weis wer zufällig wie hoch der tigi genau ist ab werk??
gibts viele probs mit 60/40 fw eintragen?
tigi ab werk müsste zwischen 51 und 52 cm liegen (musste damals nachmessen lassen von kumpl der bei dekra is und dessen frau nen serien 1.4er fährt, weil der meinen ellies klarmachn wollte das ich illegal rumfahr :roll: )

eintagen is nen hürdenlauf und glückssache...entweder findest wen ders macht und weiss das ers "schwarz" macht oder findest einen der von ner scheinwerferunterkante bzw lichtaustrittskante noch nie was gehört hat
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BournOut

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von BournOut »

kk thx :)
dann kann ich die tüv station hier schonma vergessen
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Bacardi

Wenn es nicht 5 cm wären....

Beitrag von Bacardi »

Weiß nicht lass es lieber...wir in SG haben schon Probleme gehabt unsere klamotten mit 49cm Scheinwerfer tiefe eingetragen zu kriegen...versuchs mal mit ner Bleiplatte im reserve radkasten....grins


MFG Bacardi
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Phoenix

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von Phoenix »

Also meine haben auch nur ne Höhe von 45 cm, tippe mal auf ne 60/40 Tieferlegung, die reicht um diese Höhe zu erreichen, wurde bei mir auch erst bemängelt, aber dann habe ich halt gesagt ist ein normales Fahrwerk und dann wurde es eingetragen !
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BournOut

Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe

Beitrag von BournOut »

der tüv hier hat beim kollegn rumgemeckert wegen 49,5!
allerdings hat der auch vorher dem tüv prüfer im arsch getreten weil se zu ihm sagten sie haben keine zeit obwohl ein prüfer im büro gepennt hat
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