
Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
So, hab TÜV! Der Tüver wollte erst nicht, dann hab ich ihm den Auszug aus der STVZO gegeben, worauf er kurz verschwunden ist und nach dem wiederkommen nochmal gemessen hat und "Okay!".... Die Toleranz von 50mm scheint also wirklich zu gelten und ist laut MLK für +50 und -50mm gültig!


Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Hi,
das finde ich klasse, dass du etz Tüv hast. Trotzdem stelle ich mal in Frage wie das mit der Toleranz ist. Habe heute und schon gestern das Gesamte STVZO Durchgelesen und nichts von Tolleranzen gefunden.
§ 50 ist ja soweit klar und wurde oft genug zittiert.
§ 30 Definiert die allgemeine Vorschriften für Bau- und Betriebsvorschriften. Nur hier gibt es gar keinen § 30 1.14....
§ 30 ist sehr kurz gefasst und hat nur 4 Artikel mit nur kurzen unterpunkten.
Es könnte sich lediglich um einen Verweis auf EG-Richtilinien, auch ECE oder EWG-Richtlinien genannt, handeln - der die Situation nochmals aufgreift. Allerdings kann ich keine Site finden, wo das EG-Gesetz abgedruckt ist.
- Ich glaub mal, du hast nen recht dummen Prüfer gefunden, dem du sonnst was von irgendwelchen Gesetzen erzählen hättes können.
- Dem war des wohl einfach zu doof sich mit Gesetzen auseinander zu setzen und hat abgewinkt.
ODER HAST DU MITTLERWEILE NEUE INFOS?????
Gruß David.
P.S. Wär halt echt wichtig - da es ja nicht nur Tigra Fahrer betrifft sondern fasst alle die etwas tuning Betreiben und denen dieser Paragraph extrem auf den Sack geht - nur weil die bescheuerten Kumpels in Grün wieder nix anderes zu tun haben. (Deutschland is extrem Assi)
Sorry das musste mal raus.
das finde ich klasse, dass du etz Tüv hast. Trotzdem stelle ich mal in Frage wie das mit der Toleranz ist. Habe heute und schon gestern das Gesamte STVZO Durchgelesen und nichts von Tolleranzen gefunden.
§ 50 ist ja soweit klar und wurde oft genug zittiert.
§ 30 Definiert die allgemeine Vorschriften für Bau- und Betriebsvorschriften. Nur hier gibt es gar keinen § 30 1.14....
§ 30 ist sehr kurz gefasst und hat nur 4 Artikel mit nur kurzen unterpunkten.
Es könnte sich lediglich um einen Verweis auf EG-Richtilinien, auch ECE oder EWG-Richtlinien genannt, handeln - der die Situation nochmals aufgreift. Allerdings kann ich keine Site finden, wo das EG-Gesetz abgedruckt ist.
- Ich glaub mal, du hast nen recht dummen Prüfer gefunden, dem du sonnst was von irgendwelchen Gesetzen erzählen hättes können.
- Dem war des wohl einfach zu doof sich mit Gesetzen auseinander zu setzen und hat abgewinkt.
ODER HAST DU MITTLERWEILE NEUE INFOS?????
Gruß David.
P.S. Wär halt echt wichtig - da es ja nicht nur Tigra Fahrer betrifft sondern fasst alle die etwas tuning Betreiben und denen dieser Paragraph extrem auf den Sack geht - nur weil die bescheuerten Kumpels in Grün wieder nix anderes zu tun haben. (Deutschland is extrem Assi)
Sorry das musste mal raus.
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Hast du mal im Anhang schauen können obs da was zu §30 gibt?
Weiß ja leider selber nicht wo das genau rauskopiert wurde...
Auf der Seite steht oben "Beschaffenheit der Fahrzeuge" und "§30" -
Dann folgt ne Tabelle in der unter der "Lfd.Nr. 1.14.3" mit der "Bezeichnung: ..." die "Zulässige Messwertabweichung" von 50mm zu finden ist.
Ganz unten steht noch was von "StVZO, 12. Ergänzungslieferung, Mai 1990" und "10c" (was ja sicher die Seitennummer darstellt!
Hoffe das hilft n bissel weiter! Wenn nicht, dann schau ich mal ob ich nen Scanner auftreiben kann um die Seite hier mal reinzustellen!
Weiß ja leider selber nicht wo das genau rauskopiert wurde...
Auf der Seite steht oben "Beschaffenheit der Fahrzeuge" und "§30" -
Dann folgt ne Tabelle in der unter der "Lfd.Nr. 1.14.3" mit der "Bezeichnung: ..." die "Zulässige Messwertabweichung" von 50mm zu finden ist.
Ganz unten steht noch was von "StVZO, 12. Ergänzungslieferung, Mai 1990" und "10c" (was ja sicher die Seitennummer darstellt!
Hoffe das hilft n bissel weiter! Wenn nicht, dann schau ich mal ob ich nen Scanner auftreiben kann um die Seite hier mal reinzustellen!
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Man scanne das Teil doch mal ein ... Finde auch nichts beim googeln ...
Und wenn du nicht scannen kannst, dann schicke es mir per Post und ich scanne das für alle ein ...
Will das Teil haben und nachfragen ob es sowas wirklich gibt !!!
Und wenn du nicht scannen kannst, dann schicke es mir per Post und ich scanne das für alle ein ...
Will das Teil haben und nachfragen ob es sowas wirklich gibt !!!
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Man ich scan das ein wenn ich Zeit und Lust hab und nicht weil du es willst! Und das Blatt gibts wirklich... glaub nicht das sich der TÜV KL da extra was für mich ausgedacht und zusammengepuzzlet hat! Nur mal das dazu....
Und ja, ich habs eingescannt!
Link: http://www.pixum.de/viewalbum/?id=1468273
Hoffe es hilft euch... leider erkennt man wie gesagt nicht das es +/- 50mm sein sollen (die es laut MLK aber sind).
Und ja, ich habs eingescannt!
Link: http://www.pixum.de/viewalbum/?id=1468273
Hoffe es hilft euch... leider erkennt man wie gesagt nicht das es +/- 50mm sein sollen (die es laut MLK aber sind).
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Zur Ergänzung Toleranztabelle ist nur mit + angegeben !
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Hast du ein Orginal gesehen? Oder hast du nur die von mir gescannte Kopie gesehen?
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
es gibt keine Toleranz zur Toleranz , es sei den das KFZ ist EZ vor 1983 .. und somit immer noch illegal
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Dann erklär mir bitte den Scan! Was hat dieser STVZO Auszug dann zu sagen?
Und wieso bitte "Toleranz zur Toleranz"? Der Scheinwerfer muss sich mindestens 50cm über dem Boden befinden, wobei hier eine Messtoleranz von 50mm eingeräumt wird! Da gibts also Mindest- und Maximalwerte für welche nochmal gewisse Toleranzen eingerechnet werden können! Wieso solls das nicht geben???
Und wieso bitte "Toleranz zur Toleranz"? Der Scheinwerfer muss sich mindestens 50cm über dem Boden befinden, wobei hier eine Messtoleranz von 50mm eingeräumt wird! Da gibts also Mindest- und Maximalwerte für welche nochmal gewisse Toleranzen eingerechnet werden können! Wieso solls das nicht geben???
Re: Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe
Die Toleranz für Lichtaustrittskante beträgt 500mm + max 50mm
- ist nicht :-(
hab mich gerade bei meinem special TÜV Mann erkundigt *schnief*
- ist nicht :-(
hab mich gerade bei meinem special TÜV Mann erkundigt *schnief*