Xenon

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Der_Bachelor

Re: Xenon

Beitrag von Der_Bachelor »

Also ich habe mich ja noch nie zum Thema Xenon geäußert. nun muss ich es dennoch mal tun. Also in der letzten Auto Bild folgendes:

Leserbrief:

Illegales Xenonlicht?
Immer wieder wird Xenonlicht als Nachrüstlösung zum Einbau in die alten Scheinwerfer angeboten. Sogar mit Teilegutachten. Ist das tatsächlich legal?

Leif Leftan, Hamburg

Antwort:

NEIN, der Einbau ist verboten. Das irreführende Teilegutachten bezieht sich meist nur auf auf einzelne Bauteile, nicht aber auf den kompletten Umbau. Wird in den alten Scheinwerfer ein Nachrüstsatz eingebaut, drohen 50 Euro Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und das Erlöschen der Betriebserlaubnis.




So viel dazu.
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bluebeast22

Re: Xenon

Beitrag von bluebeast22 »

Skysurfer hat geschrieben:Der hat die Blauen Birnen von Phillips!!!
BlueLaiser oder wie auch immer die heißen und die haben auch ABE!
Ich glaube als KFZ-Mechaniker kann man zwischen normales Licht und Xenon unterscheiden. Dafür muß man noch nichtmal KFZ-mechaniker sein. Ich habe es beim Tuningladen in Hamm gekauft. Für den Einbau habe ich 2 Stunden gebraucht. Beim TÜV bin ich noch nicht gewesen. Will mir vorher noch Scheinwerferwaschanlage kaufen und links funktioniert meine Höhenregulierung nicht mehr.
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AstraCarawahn

Re: Xenon

Beitrag von AstraCarawahn »

Hi,

es ist und bleibt aber trotzdem leider so nicht legal, und auch kein Tüv der bescheid weiß sollte dir das eintragen.

Es geht nicht um die manuelle Höheneinstellung sondern du brauchst eine automatische (weils genügen dumme Menschen gibt die eh vergessen das Ding zu benutzen und mit Xenon noch mehr blenden)

Die Reinigungsanlage ist schonmal gut

Aber die Tigrascheinwerfer selbst sind nicht für den Betrieb mit Xenonbrennern zugelassen. Auf dem Glas ist ja eingeprägt für welche Leuchtmittel der Scheinwerfer selbst zugelassen ist, da ist sicher kein Xenonbrenner dabei.

Björn
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TwoBeers
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Re: Xenon

Beitrag von TwoBeers »

bluebeast22 hat geschrieben:Ich glaube als KFZ-Mechaniker kann man zwischen normales Licht und Xenon unterscheiden. Dafür muß man noch nichtmal KFZ-mechaniker sein. Ich habe es beim Tuningladen in Hamm gekauft. Für den Einbau habe ich 2 Stunden gebraucht. Beim TÜV bin ich noch nicht gewesen. Will mir vorher noch Scheinwerferwaschanlage kaufen und links funktioniert meine Höhenregulierung nicht mehr.

Vll hast du's dir ja gekauft... aber Ahnung hast dennoch nicht und legal isses auch nicht ! so einfach :)
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Corsa A
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Re: Xenon

Beitrag von Corsa A »

Ich merk schon bei euch wird fleissig diskutiert,es gibt folgende möglichkeiten xenon legal einzubauen.

Die erste möglichkeit:
Alles komplett von einem anderen auto zu übernehmen.
Man braucht aber dazu klarglas scheinwerfer und wichtig,es gehen bei standart reflektoren nur die xenonbrenner mit der linse.
Dazu muss dann noch die automatische scheinwerferkorriegierung eingebaut werden (sensor an hinter und vorderachse).

Das ganze muss dan exakt eingestellt werden von einer werkstatt.

Dann kann man es per einzelabnahme und lichttest beim tüv eintragen lassen.
Eintragungskosten ca 50-300€.

Das mit den scheinwerferreinigungszeug kann man nachrüsten oder gutachten älterer autos mit xenon aber ohne reinigungsanlage einholen.

Dies ist eine möglichkeit wirklich legales xenon nachzurüsten.

Die 2te variante für legales xenon:
Die kompletten scheinwerfer eines Xenon autos einbauen auch wieder diese neigungskorregierung für die scheinwerfer und fertig.

Ich zum beispiel bin dabei meinen corsa bora xenbonscheinwerfer zu verpassen,dazu nehm ich dann das steuergerät die neigungskorregierung und die originalen scheinwerfer mit xenon.

Hab ich schon mal mit meinem tüv (bayern) besprochen.

Man muss einfach alles so original wie möglich nachrüsten.

Lasst auf alle fälle die finger von dem hella nachrüstzeug.

Kopmpletter kostenaufwand ca 1000€

Und noch eines,mit nem lichttechnischen gutachten kann man fast alles lichttechnisch am fahrzeug ändern,man muss nur viel geld und eine bestande prüfung haben.
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Der_Bachelor

Re: Xenon

Beitrag von Der_Bachelor »

hier noch mal was zum thema xenon:

Das sagt das KBA:

Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen



Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm

Das sagt die Dekra:

Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de

Das sagt der Tüv:

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp
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AstraCarawahn

Re: Xenon

Beitrag von AstraCarawahn »

Juhu,

endlich mal ganz genau....mit den oben genannten Auflagen stehts sogar in meinem Schein drin....aber die meisten wirds leider trotzdem nicht interessieren und die hauen sich die Dinger auch so rein :evil:
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Franky1109

Re: Xenon

Beitrag von Franky1109 »

Welche Lampen müssen denn allgemein denn in den Tigra Scheinwerfer? D2R oder D2S ???
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AstraCarawahn

Re: Xenon

Beitrag von AstraCarawahn »

kapierst du das nicht???? KEINE der oben genannten!

Ausser natürlich dir isses egal ob erlaubt oder nicht, dann müssen D2R (R für Reflektor) rein....die sind auf der Unterseite beschichtet damit kein Licht von der unteren Reflektorhälfte nach oben reflektiert wird (was dem Gegenverkehr etwas stören dürfte)...das bezieht sich auf Reflektoren die für die Brenner gemacht wurden....In die Serienscheinwerfer musst du den Brenner mit ner Halterung so einsetzen, dass die Lichtquelle (Funkenstrecke beim Brenner) mit der Lichtquelle (Wendel in der H7 Lampe) übereinstimmt...dann gefährdest du zumindest mal im Prinzip keine anderen ausser dir selbst.

Björn
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Franky1109

Re: Xenon

Beitrag von Franky1109 »

AstraCarawahn hat geschrieben:kapierst du das nicht???? KEINE der oben genannten!
Hab ich irgendwas wegen der legalität gefragt? Hab ich gesagt das ich gleich zu ebay renne und mir die Dinger reinpflanze??? NEIN, hab ich nicht.
AstraCarawahn hat geschrieben: Ausser natürlich dir isses egal ob erlaubt oder nicht, dann müssen D2R (R für Reflektor) rein....
Es geht ja doch, danke. Mehr wollte ich nicht wissen...
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