Auf der Suche nach den passenden Augen
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
[quote="""][quote="TeenTigra"]
Lies bitte meinen Text genau.
Ich habe geschrieben ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer kann das mindestsoll des nötigen abgestrahlten Lichtes erreichen(kommt auf zustand der Birnen,alter der Verkablung an was tatsächlich an Spannung am Scheinwerfer ankommt und im gewissen masse die wenigen % des Winkels beim ausrichten) und wenn er das kann kann ich auch ein Lichttechnsiches Gutachten erstellen lassen was beweist das es möglich ist das ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer das gesetzliche- Soll erfüllt das gillt für Abblendlich wie für Aufblendlich sowie für das Standlicht.
Es ist tatsächlich auch recht wenig Lux erforderlich um einen Tüvkomformen Scheinwerfer zu erhalten, das merkt man besonderst bei älteren VWs die bringen doch sehr sehr minimales Licht auf die Straße da kann man mit dem Tigra "fast" ( ]
entschuldige bitte, aber auf so typen bzw. auf so eine diskussion habe ich echt keine lust, du weißt genau dass ich recht habe nur du willst es nicht eingestehen und schreibst jetzt hier son mist rein wie zustand der birne und alter der verkabelung, denk dir so ausreden nicht aus sondern gesteh auch mal was ein.
wenn ich sowas höre, ältere VWs, diese aussage ist total unbrauchbar,was sollen ältere vws sein?
ausserdem glaub ICH NICHT dass ein Tigra bj. 94 bessere lichtausbeute als ein golf 2 Bj. 92 bringt, und wer standlicht mit abblendlicht vergleicht also 5W mit 55W hat sowieso keine ahnung vom aufbau ein fadenglühbirne , also lass es besser
Lies bitte meinen Text genau.
Ich habe geschrieben ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer kann das mindestsoll des nötigen abgestrahlten Lichtes erreichen(kommt auf zustand der Birnen,alter der Verkablung an was tatsächlich an Spannung am Scheinwerfer ankommt und im gewissen masse die wenigen % des Winkels beim ausrichten) und wenn er das kann kann ich auch ein Lichttechnsiches Gutachten erstellen lassen was beweist das es möglich ist das ein mit dem BB verdeckter Scheinwerfer das gesetzliche- Soll erfüllt das gillt für Abblendlich wie für Aufblendlich sowie für das Standlicht.
Es ist tatsächlich auch recht wenig Lux erforderlich um einen Tüvkomformen Scheinwerfer zu erhalten, das merkt man besonderst bei älteren VWs die bringen doch sehr sehr minimales Licht auf die Straße da kann man mit dem Tigra "fast" ( ]
entschuldige bitte, aber auf so typen bzw. auf so eine diskussion habe ich echt keine lust, du weißt genau dass ich recht habe nur du willst es nicht eingestehen und schreibst jetzt hier son mist rein wie zustand der birne und alter der verkabelung, denk dir so ausreden nicht aus sondern gesteh auch mal was ein.
wenn ich sowas höre, ältere VWs, diese aussage ist total unbrauchbar,was sollen ältere vws sein?
ausserdem glaub ICH NICHT dass ein Tigra bj. 94 bessere lichtausbeute als ein golf 2 Bj. 92 bringt, und wer standlicht mit abblendlicht vergleicht also 5W mit 55W hat sowieso keine ahnung vom aufbau ein fadenglühbirne , also lass es besser
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
besser kann man es nicht sagen.little_tigi hat geschrieben:Da hast du recht und somit ist eben nichts erlaubt, was irgendwie überhaupt abdeckt. Laut StVZO heißt es ja, Beleuchtungseinrichtungen dürfen weder verdeckt noch über längere Zeit überdurchschnittleich verdreckt sein. Somit is alles was in den Lichtkegel fällt fehl am Platz. Aber es gibt immer noch Leute, die das nciht richtig wahrhaben wollen glaub ich. Auch wenn ne ABE bei is, kann es bemängelt werden. Solang es den Lichtkegel nciht beeinflusst is alles wunderbar. Da is man immer auf der sicheren Seite.Mike2004 hat geschrieben:...
das stimmt schon so wie du das sagst, doch du musst beachten dass nach STVZO gilt, dass jede beleuchtungseinheit uneingeschränkt funktionieren muss, also muss das standlicht, wie bei dir auf dem pic schon richtig, mitleuchten, und zwar uneingeschränkt,also es darf auch net überdeckt werden (wird es aber)
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
Ok du hast recht ich will es nciht einsehen das du recht hast
du bist ja sowieso viel gescheiter als ich weil ich nur angeblich fadenscheinige, zwillichtige und quasi unverstehbare Argumente vorbringe die niemand nachvollziehen kann.
Leider ist es so das 50% der stvo wie gesagt Auslegungssache ist und es für ca 30% der Gesetzlcihen-Vorschriften es wieder pragraphen gibt die diese wiederlegen.
Ich habe ausserdem nicht Standlich/Ab und Aufblendlicht verglichen miteinander sondern lediglich den Grad der einzelnen Verdeckung angegeben im Verhältniss zum Serienscheinwerfer(jedenfalls habe ich das gemeint).
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,
2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,
3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Das ist Stvo und diesen Wert erreicht auch ein mit dem BB verdunkelter Scheinwerfer ich glaube das hat sogar -Frank- mal bestätigt bzw bei Kollegen testen lassen.
Natürlich gilt hier wieder auch das dass Abdecken eigentlich Verbooten ist genauso wie eine Starke verschmutzung.
Anderseits gibt es wieder diesen Paragraphen:
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Und gerade 49a (2) ist totale Auslegungssache die es erlaubt den BB legal einzutragen wenn die 1 Lux noch eingehalten werden und man bei Dunkelheit das Standlicht noch erkennen kann und beides geht mit dem normalen BB.
Es gibt sogar garkeine Mindestlichtwert fürs Standlicht man muss es einfach erkennen können und das kann man auch noch mit BB werden dir viele mit BB bestätigen können.
Ich diskutier doch nicht umsonst 1 Stunde mit unseren Dekra-Ing. und wir schalgen min 10 mal in der stvo nach um dann nicht zuwissen wovon ich rede.
Wenn nicht 50% der stvo auslegungssache wäre könntne wir garnix an einem Werkswagen verändern.
Netten Abend noch.

Leider ist es so das 50% der stvo wie gesagt Auslegungssache ist und es für ca 30% der Gesetzlcihen-Vorschriften es wieder pragraphen gibt die diese wiederlegen.
Ich habe ausserdem nicht Standlich/Ab und Aufblendlicht verglichen miteinander sondern lediglich den Grad der einzelnen Verdeckung angegeben im Verhältniss zum Serienscheinwerfer(jedenfalls habe ich das gemeint).
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,
2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,
3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Das ist Stvo und diesen Wert erreicht auch ein mit dem BB verdunkelter Scheinwerfer ich glaube das hat sogar -Frank- mal bestätigt bzw bei Kollegen testen lassen.
Natürlich gilt hier wieder auch das dass Abdecken eigentlich Verbooten ist genauso wie eine Starke verschmutzung.
Anderseits gibt es wieder diesen Paragraphen:
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Und gerade 49a (2) ist totale Auslegungssache die es erlaubt den BB legal einzutragen wenn die 1 Lux noch eingehalten werden und man bei Dunkelheit das Standlicht noch erkennen kann und beides geht mit dem normalen BB.
Es gibt sogar garkeine Mindestlichtwert fürs Standlicht man muss es einfach erkennen können und das kann man auch noch mit BB werden dir viele mit BB bestätigen können.
Ich diskutier doch nicht umsonst 1 Stunde mit unseren Dekra-Ing. und wir schalgen min 10 mal in der stvo nach um dann nicht zuwissen wovon ich rede.
Wenn nicht 50% der stvo auslegungssache wäre könntne wir garnix an einem Werkswagen verändern.
Netten Abend noch.
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
es gibt imemr irgendwo paragraphen die das gegenteil beweisen, aber das ist egal, denn es gibt auf der anderen seite die paragraphen die mein recht beweisen, und du kannst soviel sagen wie du willst, und ich will dich echt nicht damit ärgern denn ich habe selber einen "extremen" BB aber wenn ein unbearbeiteter BB angebracht wird, ist das standlicht zuviel verdeckt, fahr nochmal zum tüv und frag richtig.
mit den zusatzscheinwerfern, von denen eigtl. nich die rede war, haste recht habe ich ja schon gesagt aber das mit dem standlicht ist nunmal nich richtig denn diese werden verdeckt, und laut stvo gilt dass nicht verdeckt sein darf, ich weiss es gibt gegenparagraphen aber es gibt auch diesen paragraphen der besagt dass nichts verdeckt sein darf.
Der BB ist und bleibt illegal, auch wenn eingetragen.
mit den zusatzscheinwerfern, von denen eigtl. nich die rede war, haste recht habe ich ja schon gesagt aber das mit dem standlicht ist nunmal nich richtig denn diese werden verdeckt, und laut stvo gilt dass nicht verdeckt sein darf, ich weiss es gibt gegenparagraphen aber es gibt auch diesen paragraphen der besagt dass nichts verdeckt sein darf.
Der BB ist und bleibt illegal, auch wenn eingetragen.
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
Ist wieder "Waffeltag"?????
Kriegt euch mal wieder ein!!
Könnt Ihr denn nie "Ontopic" bleiben?!
Unglaublich
Kriegt euch mal wieder ein!!
Könnt Ihr denn nie "Ontopic" bleiben?!
Unglaublich
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
Mike2004 hat geschrieben:es gibt imemr irgendwo paragraphen die das gegenteil beweisen, aber das ist egal, denn es gibt auf der anderen seite die paragraphen die mein recht beweisen, und du kannst soviel sagen wie du willst, und ich will dich echt nicht damit ärgern denn ich habe selber einen "extremen" BB aber wenn ein unbearbeiteter BB angebracht wird, ist das standlicht zuviel verdeckt, fahr nochmal zum tüv und frag richtig.
mit den zusatzscheinwerfern, von denen eigtl. nich die rede war, haste recht habe ich ja schon gesagt aber das mit dem standlicht ist nunmal nich richtig denn diese werden verdeckt, und laut stvo gilt dass nicht verdeckt sein darf, ich weiss es gibt gegenparagraphen aber es gibt auch diesen paragraphen der besagt dass nichts verdeckt sein darf.
Der BB ist und bleibt illegal, auch wenn eingetragen.
Ich weis ich weis ich kanns nciht lassen Zeig mir mal den Paragraphen wo spezifisch das Standlicht erwähnt wird ?
Den gibt es so nicht, den einzigen interessanten Standlichtparagraph ist der das man damit weder am Tag noch in der Nacht rumfahrne darf(also nur Standlicht).
Ansonsten zählt nur die beiden von mir erwähnten Einträge in der stvo.
Aber selbst wenn der extreme BB angebracht ist wird nur die Standlichtbirne verdeckt aber nicht der gesammte Reflektor und somit kann man das Standlich in Dunkelheit noch erkennen bei einem Geprakten Fahrzeug.(ist so das kannst du nicht abstreiten)
Wie gesagt die Eintagung liegt wie vieles im Ermessen des Prüfers und das hat nix mit legal und illegal zutun wenn es eindeutigere Vorschriften gäbe würden wir ja hier nicht diskutieren, aber da die Rechtslage nunmal so ist wie sie ist haben nicht wir diese Eintragung zu entscheiden sondern der prüfende Ing. und somit ist es schlichtweg falsch zusagen das der "Extreme BB" illegal ist weder ist es richtig zusagen das er 100% legetim ist.
100% legal wird er natürlich durch das zusätzliche Anbringen von Parkleuchten sowie Fernscheinwerfern da ja in dem Fall nicht geprüft werden muss ob das noch ausgestrahlte Licht den gesetzlichen Anforderungen genügt sondern lediglich eine Anbaubegutachtung erfolgt.
Aber auch in diesem Fall wird es Tüvprüfer geben die die stvo so auslegen das der Scheinwerfer nie niemals mit irgend etwas verdeckt werden darf und somit auch dieses hinfällig ist.
Ich habe nur angeprangert das du auf dieser 100% illegal-Schiene gefahren bist, deine Meinung respektiere ich und sie ist ja auch nicht verkehrt genausowenig wie meine und nur das wollte ich hiermit nocheinmal klarstellen

€dit: Schwarzer Tigra mit Schwarzen Angeleyes sieht nur gut auchs wenn auch der rest des Wagens sehr dunkel behaftet ist sprich schwarze Seitenblinker, dunklere RLs und am besten noch dunkle Felgen

- Tigrajunkie2000
- Senior
- Beiträge: 849
- Registriert: So 6. Jun 2004, 09:32
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Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
FalschMike2004 hat geschrieben:Der BB ist und bleibt illegal, auch wenn eingetragen.

Denn wenn es so wäre , würde jeder Polizist den Auftrag haben Wagen mit einem BB direkt aus dem Verkehr zu ziehen.
Guck mal wieviele Leute den haben, du kannst nicht dass sagen ein Böser Blick illegal ist .
Z.B. ist eine Kat Atrappe ist illegal , würden das Fehlen eines Kat ´s von außen gut sichtbar sein, so wie ein Böser Blick, hast du direkt eine Anzeige am hals.
Außerdem find ich dein Verhalten hier nicht gut, du fühlst dich immer direkt angegriffen und greifst fast alle Leute ein, es macht keinen Spaß einen Post zu lesen wenn du in vielen Fällen davon über 50% der Beiträge hast und dich rumstreitest.
So.
ich finde die silbernen Angel Eyes beim schwarzen Wagen besser, die Fallen direkt auf !
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
Falsch ]Tigrajunkie2000 hat geschrieben:Mike2004 hat geschrieben:Der BB ist und bleibt illegal, auch wenn eingetragen.
ehm,was hast du ddenn fuer probleme? denkst du wenn etwas eingetragen ist ist es legal?!
also ich glaub ich kann nicht mehr! ich hab auch den bonrath einarmwischer vom corsa b eingetragen bekommen für mein igra, trotzdem weiss ich ,dass ich illegel mit dem wischer rumfahre und wenn was passieren sollte bin ich schuld, denkse die versicherung zahlt da, wenn das teil nicht fuern tigra zugelassen ist?
das ist genauso mit BB, da gibs nicht mal nen gutachten, und ausserdem schlauberger sind neuerdings eintragungen nach §21 sowieso net mehr erlaubt, hier in nrw nur noch §19.3. und ja, auch beim tüv!
und mit dem parklicht: hört sich toll an, aber is nicht erlaubt, man darf nicht mehr als 6 leuchten vorne anbringen, sprich scheinwerfer+nebelscheinwerfer+zusatzscheinwerfer = 6 = legal
scheinwerfer+nebelscheinwerfer+zusatzscheinwerfer+zustatzstandlicht = 8 = illegal
ich will abschliessend dazu noch ein satz sagen den ihr euch mal merken solltet:
alle sachen die nach §21 eingetragen sind bzw nach §19.3 mit für das fahrzeug falschem gutachten können IMMER von der polizei UND von der VERSICHERUNG angezweifelt werden, und wenn das überprüft wird, und die versicherung zahlt nix, bist du am arsch!
habs schon paar mal im freundeskreis erlebt, aber ihr lebt hier sowieso irgendwo hinterm mond habt voll die ahnung, alles nur theorie, und niemals, und da geb ich mein wort drauf, niemals 100% wasserdicht
Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
Du hast es in deinen Freundeskreis erlebt, weißt angeblich genau was legal ist und was net, du weißt was damit passieren kann..
Darf ich fragen warum du das dann alles an deinem Auto hast
Darf ich fragen warum du das dann alles an deinem Auto hast

Re: Auf der Suche nach den passenden Augen
ganz einfach: weil es mir optisch gefällt. ich bin aber nicht so einer wie andere hier und steh sturr vor einer wand und beahupte das das und das legal wäre obwohl ich genau weiß das es nicht ist, und suche irgendwelche cummen ausreden.
ich gibs einfach zu, mehr nicht!
ich gibs einfach zu, mehr nicht!