@BlueTigra:
Also Marcel, glaube keiner von uns hätte was dagegen, wenn die Bastuck am 2Liter ohne weiteres einzutragen wäre. Du hast mich oben glaub ich auch nicht so genau verstanden... ist aber auch schwer zu erklären. Im Prinzip spräche nicht dagegen die Bastuck am C20Xe (im Tigra) per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen, wenn du ein 1. Gutachten oder eine Herstellerbescheinigung des Herstellers bzgl. der Verwendbarkeit des ESD und ggf. des MSD (falls vorhanden?) auch mit dem C20XE mitbringst und wenn - ja, wenn?!? - bei der obligatorischen Stand- und Fahrgeräuschmessung annehmbare dB-Werte herauskommen (würden).
Dann kann der TÜV-Prüfer ohne weiteres eine legale Eintragung der Auspuffanlage vornehmen und du kannst beruhigt damit herumfahren. Bei jeder zukünftigen Kontrolle können die Polizisten gerne eine Standgeräuschmessung mit ihrem dB-Meßgerät vornehmen und du würdest unbehelligt weiterfahren können (falls nicht mittlerweile Attrappe verbaut oder anderes geändert wurde *g*). Wenn der TÜVer aber die Bastuck nicht in Abhängigkeit mit dem Motorumbau und trotz zu hoher dB-Werte einträgt (weil er etwa nicht darauf achtet oder es ihm egal ist), dann kann dein Auto bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt werden. Erfahrungsgemäß interessiert es kaum einen Polizisten und es geht lange gut - aber immer wieder erwischt es welche, die an den richtigen (oder sollte ich sagen. falschen) Polizisten geraten, der sich auskennt und eine Nachprüfung beim TÜV verlangt. Also wie schonmehrmals gesagt würde dieser Weg alleine dein Risiko darstellen und davon abhängen wieviel du davon eingehen willst.
Aber lass es einfach mal messen: Evtl. ist die Bastuck mit C20XE ja doch nicht so laut - wie bei dem Auto von TiCar damals gemessen. Hängt ja von vielen Faktoren ab und kann durchaus in den Werten extrem streuen. Meine Aussage oben bzgl. der kaum zu erreichenden Legalität halte ich nur aufgrund dessen aufrecht, weil ich weiß wie laut die Bastuck-Anlage schon am Serienmotor ist... und wie laut sie damals bei Lars am 2Liter war! Extrem!!!!
@Drake:
Danke, Robert! Jetzt weiß ich wenigstens, dass mich EINER verstanden hat! :-) Habs aber auch nur blöd erklären können. Verworren mit dem ewigen hin- und her mit Freigabe, Kompatibilität und Legalität *g* Aber es ist prinzipiell genauso wie von dir nochmal dargestellt.
@TiCar:
So mag ich unsere Diskussionen!! *gg* Das mit dem Moralapostel lass ich übrigens mal so stehen - fnd ich garnicht so schlimm mir den Schuh anzuziehen! Wie gesagt ich hab da einen ziemlichen Wandel in meiner Wertvortsellung bzgl. Tuning durchgemacht. Und ich kann 100%ig von meinem Tigra behaupten, dass er wasserdicht STVZO-konform ist und von jedem deutschen TÜV oder Dekra geprüft werden kann, ohne Anzweiflung irgendwelcher Umbauten und Eintragungen. Dahingehend wurde einiges an Geld investiert... und nicht wie meist in die Eintragungen beim TÜV, sondern in die Herstellung des STVZO-konformen Zustandes.. so dass die EIntragungen erst dadurch ihre Basis erhalten. Darin liegt nämlich die eigentliche Schwierigkeit und auch die finanzielle Hürde beim Tuning - eben es genauso zu machen, dass es allgemeingültig als legal bezeichnet werden kann!
Übrigens du sagst selber das du dich in Sachen Bastuck nicht auskennst, in Sachen Remus schon und dann stellst du obiges in Raum, ohne darüber bescheid zu wissen? Hmmmm, finde ich meines erachtens kein Korrektes verhalten von dir.
Wenn ich dich richtig verstehen fährst du also ein remus ESD? Dieser Remus ESD hat ein Gutachten in dem drinne steht für Tigra in verbindung mit C20XE zulässig? Kannst du mir das mal bitte zufaxen (0711/8261144)
Lies dir einfach nochmal meine obenstehende Erklärungen zu dem Thema durch... oder einfach Drakes Ausführungen. Da ist die Vorgehensweise nach STVZO und TÜV-Richtlinien doch einigermaßen deutlich erklärt. Der ESD braucht zuerst einmal ein Gutachten oder HErstellerbescheinigung, wo drinsteht, dass er für den C20XE zulässig und geeignet ist... dann wird das ganze in Verbindung mit dm Motorumbau geprüft (technische Verarbeitung und Phonmessung) - danach erfolgt eine Einzelabnahme in Verbindung mit der Motoreintragung.
Kleiner Einschub: ich finde es geht in diesem Thread gar nicht wer ist der lauteste/tiefste/schnellste, sondern um deine Universalaussage: Bastuck ist in Verbindung mit 2.0l Unzulässig.
Meine Aussage war doch sinngemäß: Bastuck Komplettanlage ist nicht unzulässig, sondern nicht legal eintragbar, da zu laut! Oder!?! Im Prinzip wär eine Eintragung wie oben für Marcel beschrieben ja durchaus unter gewissen voraussetzungen möglich. Ich bezweifle nur, dass diese Voraussetzungen realistisch zu erreichen sind.
Was macht dein MSD der ja eignetlich für die Lautstärke verantwortlich ist? Was fährst du da? Auch Remus? (ich muß ja wissen, falls der Tigra diesbzgl. mal Probleme bekommen sollte obwohl sie legal eingetragen ist, auf was ich umschwenken muß) Und mit welchem Gutachten hast du deine 4 Rohr Anlage eingetragen? Ich mein die Endrohre mögen ein Gutachten haben, aber verliert der ESD nicht seine Betriebserlaubnis wenn du diesen baulich veränderst? Also per Einzelabnahme ... so so ... Wozu, wenn alles ein hübsches Gutachten hat? Und wieso kann dann die Bastuck nicth auch per Einzelabnahme eingetragen werden??? Egal was du denkst du zu hören oder nicht, auf was für Tatsachen begründest du deine Argumentation, das die Bastuck in Verbindung mit 2.0l nicht eingetragen werden kann? Du sagst doch selber du weist es gar nicht *nixversteh*
Siehe Punkt vorher! Worauf ich meine Aussage begründe, hab ich eigentlich schon mehrmals ausfürhlich dargelegt. Und wenn du alle Ausführungen gelesen hast, solltest du auch wissen, warum meine Auspuffanlage per Einzelabnahme eingetragen werden muss - eben weil sie baulich verändert wurde (keine BE auf das Querrohr z.B.) und weil eine Geräuschmessung obligatorisch ist. Fahre übrigens den Remus-MSD (in Verbindung mit dem ESD sowohl für X14XE,X16XE ua. als auch C20XE freigegeben... und nicht über den db-Werten)!
Bzgl. bremsen: Wo ist der unterschied? Haus-Hof-TÜV und TÜV Rheinland? BDie Bestimmungen sind die gleichen Ganz nebenbei: Eine Bremse muß meines wissen ein Abstand von min. 5mm gewährleisten, aber das ist nur halbwissen und nichts begründetes.
Genau, deswegen ist meine Eintragung ja jetzt auch völlig in Ordnung - da alle Bestimmungen erfüllt wurden. Und soweit hast du recht: Wenn alle Grundlagen stimmen, kannst du es bei jedem TÜV eintragen lassen und ist auch jederzeit unangreifbar. Nur ist es ja meistens so, dass man zu solchen Hinterhof-TÜVs nur gehen muss, wenn die legalen Grundlagen eben nicht gerade soooo erfüllt sind *g*
C20XE mit SErien KAT und SErien Auspuffanlage ist nicht zulässig und nicht legal einzutragen!!!! Auch wenn dein Kumpel damit schon 3 Jahre rumfährt udn keine Leistungseinbußen hat (was ja für TÜV so ziemlich scheiß egal ist), erzeugt ein SEriendurchmesser von 45 bei einem C20XE 40% mehr Rückstau und Leistungseinbußen von 20%. Dies wurde gemessen und bewiesen.
Da hast du recht! Hab bzgl. der Legalität nie etwas anderes behauptet... nur in Hinsicht der Fahrbarkeit kann ich immer wieder nur von anderen Erfahrungen berichten (wie ja auch einige hier aus dem Forum, die den Serienkat am C20Xe fahren - mußt ja nicht das mit meinem Kollegen glauben, wenn du nicht willst... Frag 3Sternchen oder Warlord). Die Messungen und Beweise würde ich übrigens gerne mal sehen *g* Komme rein rechnerisch physikalisch auf extrem andere Werte (bin aber auch nur Laie, aber deswegen nicht weniger gründlich!).
Gruppe A muss übrigens nicht sein! Kannst auch mit dem Seriendurchmesser arbeiten und trotzdem auf adäquaten Rückstau kommen. Ist ja beim Serien-GSi auch nicht anders. Hennig trägt das übrigens auch so ein.
Ähm, du scheinbar Kays und mein Tip falsch verstanden: Die Bastuck IST schon eingetragen, oder nicht? D.h. geht es primär nur um eine Motoreintragung. Das was du sagst ist korrekt, aber ist die Frage ob der TÜVer das auch weis. wenn ja, dann nach dienem Verfahren, wenn nein, dann wird er den Motor Eintragen, ohne an der Bastuck was zu meckern! Primär kann es Marcel ja nicht wissen, das es sich so verhält und der TÜVer muß ihn erst darauf aufmerksam machen, oder (mal davon ausgegeangen das MArcel hier nicht ins forum geschrieben hätte)?
Nö, muß der gute Mann nicht! Der HAlter hat ganz alleine dafür zu sorgen, dass sich sein Fahrzeug im verkehrssicheren und STVZO-konformen Zusatnd befindet. Er alleine trägt die Verantwortung für Umbauten/Veränderungen, die die BE des Autos erlischen lassen. Aber es wär ein grobes Zeichen von Unfähigkeit des Prüfers, wenn er den Auspuff und den Luftfilter nicht in Abhängigkeit mit dem Motorumbau abnimmt und zumindest die Geräuschentwicklung misst. Dann am besten gleich wieder gehen - so wär die Eintragung eh nichts wert... siehe was ich Marcel oben geschrieben habe.