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Re: Bastuckanlage beim 2.0 Liter Umbau

Verfasst: Di 26. Aug 2003, 10:56
von Drake
@Kay

Ich finde Franks Ausführungen bzgl. der Zulässigkeit von Abgasanlagen sehr wohl einleuchtend! Es ist ganz einfach:
Remus baut diverse Typen von Schalldämpfern (MSDs und ESDs). U.a. dem Typ 778. Dieser wird dann in Verbindung mit verschieden gebogenen Rohren bei diversen Autos eingesetzt. Wenn jetzt ein Astra F C20XE als Remus-Anlage die Schalldämpfer 700 (Beispiel!!) und 778 fährt und die normale Corsa-Anlage die gleichen Schalldämpfer verwendet dann kann ich beim TÜV ohne weiteres auf das Gutachten des Astras verweisen! Weil wenn der Astra die Grenzwerte einhält tut das der Corsa auch (angenommen das die Verbindungsrohre keinen Unterschied machen, aber das wirds nicht).
Bastuck baut hingegen ev. für den Astra eigene Schalldämpfer bzw. nimmt andere (stärker dämpfende) Typen aus dem Regal. Du könntest daraus resultierend dir entweder mühevoll die Astra-Schalldämpfer drunterschrauben (schweißen) oder suchst dir nen anderen Hersteller (wie Remus).
Daher ist die Corsa-Anlage ev. in Zusammenhang mit dem C20XE geprüft (halt nicht als Corsa-Anlage sondern halt nur die beiden Schalldämpfer in Kombination in der Astra-Anlage).

Gruß
Robert

Re: Bastuckanlage beim 2.0 Liter Umbau

Verfasst: Di 26. Aug 2003, 20:09
von BlueTigra
Tja was soll ich jetzt noch sagen??? Ich denke mal das ich es mal drauf ankommen lasse und mit der Bastuckanlage zum TÜV fahre. Denn ich kaufe mir jetzt ganz bestimmt net ne neue anlage nur weil jetzt gesagt wurde das es net geht das Teil eingetragen zubekommen. Da ja meine Anlage schon eingetragen ist denke und hoffe ich das der Prüfer es net merkt *gg*. Ne mal im ernst ich probiere es einfach mal und wenn es klappt schon und wenn net dann muss ich mir was anderes einfallen lassen.
Ich frage mich halt auch wie Frank seine selbstgebaute 4-Rohranlage eingetragen bekommen hat da ja wie Ticar schon sagte die/das ABE/Gutachten dann nix mehr wert ist da dran rumgebastelt wurde und das ganze ja net mehr zulässig ist. Also auch einzelabnahme, darum verstehe ich nicht warum man es bei der Bastuck net auch so machen kann. Das ganze per einzelabnahme eingetragen und fertisch das ganze keine probleme mehr! Aber irgendwie haben alle was dagegen das man die Bastuck eingetragen bekommt mit nem 2.0 Liter.

Re: Bastuckanlage beim 2.0 Liter Umbau

Verfasst: Di 26. Aug 2003, 21:40
von -Frank-
@BlueTigra:
Also Marcel, glaube keiner von uns hätte was dagegen, wenn die Bastuck am 2Liter ohne weiteres einzutragen wäre. Du hast mich oben glaub ich auch nicht so genau verstanden... ist aber auch schwer zu erklären. Im Prinzip spräche nicht dagegen die Bastuck am C20Xe (im Tigra) per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen, wenn du ein 1. Gutachten oder eine Herstellerbescheinigung des Herstellers bzgl. der Verwendbarkeit des ESD und ggf. des MSD (falls vorhanden?) auch mit dem C20XE mitbringst und wenn - ja, wenn?!? - bei der obligatorischen Stand- und Fahrgeräuschmessung annehmbare dB-Werte herauskommen (würden).

Dann kann der TÜV-Prüfer ohne weiteres eine legale Eintragung der Auspuffanlage vornehmen und du kannst beruhigt damit herumfahren. Bei jeder zukünftigen Kontrolle können die Polizisten gerne eine Standgeräuschmessung mit ihrem dB-Meßgerät vornehmen und du würdest unbehelligt weiterfahren können (falls nicht mittlerweile Attrappe verbaut oder anderes geändert wurde *g*). Wenn der TÜVer aber die Bastuck nicht in Abhängigkeit mit dem Motorumbau und trotz zu hoher dB-Werte einträgt (weil er etwa nicht darauf achtet oder es ihm egal ist), dann kann dein Auto bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt werden. Erfahrungsgemäß interessiert es kaum einen Polizisten und es geht lange gut - aber immer wieder erwischt es welche, die an den richtigen (oder sollte ich sagen. falschen) Polizisten geraten, der sich auskennt und eine Nachprüfung beim TÜV verlangt. Also wie schonmehrmals gesagt würde dieser Weg alleine dein Risiko darstellen und davon abhängen wieviel du davon eingehen willst.

Aber lass es einfach mal messen: Evtl. ist die Bastuck mit C20XE ja doch nicht so laut - wie bei dem Auto von TiCar damals gemessen. Hängt ja von vielen Faktoren ab und kann durchaus in den Werten extrem streuen. Meine Aussage oben bzgl. der kaum zu erreichenden Legalität halte ich nur aufgrund dessen aufrecht, weil ich weiß wie laut die Bastuck-Anlage schon am Serienmotor ist... und wie laut sie damals bei Lars am 2Liter war! Extrem!!!!

@Drake:
Danke, Robert! Jetzt weiß ich wenigstens, dass mich EINER verstanden hat! :-) Habs aber auch nur blöd erklären können. Verworren mit dem ewigen hin- und her mit Freigabe, Kompatibilität und Legalität *g* Aber es ist prinzipiell genauso wie von dir nochmal dargestellt.

@TiCar:
So mag ich unsere Diskussionen!! *gg* Das mit dem Moralapostel lass ich übrigens mal so stehen - fnd ich garnicht so schlimm mir den Schuh anzuziehen! Wie gesagt ich hab da einen ziemlichen Wandel in meiner Wertvortsellung bzgl. Tuning durchgemacht. Und ich kann 100%ig von meinem Tigra behaupten, dass er wasserdicht STVZO-konform ist und von jedem deutschen TÜV oder Dekra geprüft werden kann, ohne Anzweiflung irgendwelcher Umbauten und Eintragungen. Dahingehend wurde einiges an Geld investiert... und nicht wie meist in die Eintragungen beim TÜV, sondern in die Herstellung des STVZO-konformen Zustandes.. so dass die EIntragungen erst dadurch ihre Basis erhalten. Darin liegt nämlich die eigentliche Schwierigkeit und auch die finanzielle Hürde beim Tuning - eben es genauso zu machen, dass es allgemeingültig als legal bezeichnet werden kann!

Übrigens du sagst selber das du dich in Sachen Bastuck nicht auskennst, in Sachen Remus schon und dann stellst du obiges in Raum, ohne darüber bescheid zu wissen? Hmmmm, finde ich meines erachtens kein Korrektes verhalten von dir.
Wenn ich dich richtig verstehen fährst du also ein remus ESD? Dieser Remus ESD hat ein Gutachten in dem drinne steht für Tigra in verbindung mit C20XE zulässig? Kannst du mir das mal bitte zufaxen (0711/8261144)
Lies dir einfach nochmal meine obenstehende Erklärungen zu dem Thema durch... oder einfach Drakes Ausführungen. Da ist die Vorgehensweise nach STVZO und TÜV-Richtlinien doch einigermaßen deutlich erklärt. Der ESD braucht zuerst einmal ein Gutachten oder HErstellerbescheinigung, wo drinsteht, dass er für den C20XE zulässig und geeignet ist... dann wird das ganze in Verbindung mit dm Motorumbau geprüft (technische Verarbeitung und Phonmessung) - danach erfolgt eine Einzelabnahme in Verbindung mit der Motoreintragung.
Kleiner Einschub: ich finde es geht in diesem Thread gar nicht wer ist der lauteste/tiefste/schnellste, sondern um deine Universalaussage: Bastuck ist in Verbindung mit 2.0l Unzulässig.
Meine Aussage war doch sinngemäß: Bastuck Komplettanlage ist nicht unzulässig, sondern nicht legal eintragbar, da zu laut! Oder!?! Im Prinzip wär eine Eintragung wie oben für Marcel beschrieben ja durchaus unter gewissen voraussetzungen möglich. Ich bezweifle nur, dass diese Voraussetzungen realistisch zu erreichen sind.
Was macht dein MSD der ja eignetlich für die Lautstärke verantwortlich ist? Was fährst du da? Auch Remus? (ich muß ja wissen, falls der Tigra diesbzgl. mal Probleme bekommen sollte obwohl sie legal eingetragen ist, auf was ich umschwenken muß) Und mit welchem Gutachten hast du deine 4 Rohr Anlage eingetragen? Ich mein die Endrohre mögen ein Gutachten haben, aber verliert der ESD nicht seine Betriebserlaubnis wenn du diesen baulich veränderst? Also per Einzelabnahme ... so so ... Wozu, wenn alles ein hübsches Gutachten hat? Und wieso kann dann die Bastuck nicth auch per Einzelabnahme eingetragen werden??? Egal was du denkst du zu hören oder nicht, auf was für Tatsachen begründest du deine Argumentation, das die Bastuck in Verbindung mit 2.0l nicht eingetragen werden kann? Du sagst doch selber du weist es gar nicht *nixversteh*
Siehe Punkt vorher! Worauf ich meine Aussage begründe, hab ich eigentlich schon mehrmals ausfürhlich dargelegt. Und wenn du alle Ausführungen gelesen hast, solltest du auch wissen, warum meine Auspuffanlage per Einzelabnahme eingetragen werden muss - eben weil sie baulich verändert wurde (keine BE auf das Querrohr z.B.) und weil eine Geräuschmessung obligatorisch ist. Fahre übrigens den Remus-MSD (in Verbindung mit dem ESD sowohl für X14XE,X16XE ua. als auch C20XE freigegeben... und nicht über den db-Werten)!
Bzgl. bremsen: Wo ist der unterschied? Haus-Hof-TÜV und TÜV Rheinland? BDie Bestimmungen sind die gleichen Ganz nebenbei: Eine Bremse muß meines wissen ein Abstand von min. 5mm gewährleisten, aber das ist nur halbwissen und nichts begründetes.
Genau, deswegen ist meine Eintragung ja jetzt auch völlig in Ordnung - da alle Bestimmungen erfüllt wurden. Und soweit hast du recht: Wenn alle Grundlagen stimmen, kannst du es bei jedem TÜV eintragen lassen und ist auch jederzeit unangreifbar. Nur ist es ja meistens so, dass man zu solchen Hinterhof-TÜVs nur gehen muss, wenn die legalen Grundlagen eben nicht gerade soooo erfüllt sind *g*
C20XE mit SErien KAT und SErien Auspuffanlage ist nicht zulässig und nicht legal einzutragen!!!! Auch wenn dein Kumpel damit schon 3 Jahre rumfährt udn keine Leistungseinbußen hat (was ja für TÜV so ziemlich scheiß egal ist), erzeugt ein SEriendurchmesser von 45 bei einem C20XE 40% mehr Rückstau und Leistungseinbußen von 20%. Dies wurde gemessen und bewiesen.
Da hast du recht! Hab bzgl. der Legalität nie etwas anderes behauptet... nur in Hinsicht der Fahrbarkeit kann ich immer wieder nur von anderen Erfahrungen berichten (wie ja auch einige hier aus dem Forum, die den Serienkat am C20Xe fahren - mußt ja nicht das mit meinem Kollegen glauben, wenn du nicht willst... Frag 3Sternchen oder Warlord). Die Messungen und Beweise würde ich übrigens gerne mal sehen *g* Komme rein rechnerisch physikalisch auf extrem andere Werte (bin aber auch nur Laie, aber deswegen nicht weniger gründlich!).

Gruppe A muss übrigens nicht sein! Kannst auch mit dem Seriendurchmesser arbeiten und trotzdem auf adäquaten Rückstau kommen. Ist ja beim Serien-GSi auch nicht anders. Hennig trägt das übrigens auch so ein.
Ähm, du scheinbar Kays und mein Tip falsch verstanden: Die Bastuck IST schon eingetragen, oder nicht? D.h. geht es primär nur um eine Motoreintragung. Das was du sagst ist korrekt, aber ist die Frage ob der TÜVer das auch weis. wenn ja, dann nach dienem Verfahren, wenn nein, dann wird er den Motor Eintragen, ohne an der Bastuck was zu meckern! Primär kann es Marcel ja nicht wissen, das es sich so verhält und der TÜVer muß ihn erst darauf aufmerksam machen, oder (mal davon ausgegeangen das MArcel hier nicht ins forum geschrieben hätte)?
Nö, muß der gute Mann nicht! Der HAlter hat ganz alleine dafür zu sorgen, dass sich sein Fahrzeug im verkehrssicheren und STVZO-konformen Zusatnd befindet. Er alleine trägt die Verantwortung für Umbauten/Veränderungen, die die BE des Autos erlischen lassen. Aber es wär ein grobes Zeichen von Unfähigkeit des Prüfers, wenn er den Auspuff und den Luftfilter nicht in Abhängigkeit mit dem Motorumbau abnimmt und zumindest die Geräuschentwicklung misst. Dann am besten gleich wieder gehen - so wär die Eintragung eh nichts wert... siehe was ich Marcel oben geschrieben habe.

Re: Bastuckanlage beim 2.0 Liter Umbau

Verfasst: Mi 27. Aug 2003, 00:24
von Michi
Jetzt hätt ich nur noch gern eine Antwort auf Kay's Frage bezüglich des veränderten Girling-Bremssattels, weils mich einfach interessiert wie das zu überwinden ist.

Re: Bastuckanlage beim 2.0 Liter Umbau

Verfasst: Mi 27. Aug 2003, 08:01
von TiCar
**** Unsere Vergangenheit bleibt immer Teil unseres Lebens, aber man muß Vergangenheit auch Loslassen um Zukunft zu leben ****

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Die Postings des Users TiCar wurden auf eigenen Wunsch auf obigen Satz geändert. Wir bitten eventuelle Verluste im Zusammenhang eines Threads zu entschuldigen.

Euer Corsa-Tigra.de Team


Re: Bastuckanlage beim 2.0 Liter Umbau

Verfasst: Mi 27. Aug 2003, 21:05
von -Frank-
Ach Lars, darauf lass ich es gerne einkommen... wenn du mich -auf deine Kosten- einlädst bin ich gerne jederzeit zu einer Komplettuntersuchung beim TÜV in deiner Nähe bereit. War gerade vor 3 Wochen am Flughafen in Stuttgart und bin dort zwar an mehreren Schupos vorbeigefahren und sogar in der Nähe von einer Streife geparkt, aber die haben das Auto auc nicht stillegen wollen... also sooooo schlimm kanns bei euch auch nicht sein. Ich bin mir für meinen Teil sicher, dass mein Auto wasserdicht ist und alle Umbauten und MOdifikationen auf festem fundament stehen - daher die Selbstsicherheit. Außerdem bin ich seit der Tigi wieder fährt schon in unzählige Kontrollen geraten (auch mal wieder Autobahnpolizei Karlsruhe, die ja auf der A5 immer richtige Stillegeungsorgien feiert und sich sehr gut mit Tuning auskennt) - aber auch da bin ich sorgenfrei wieder weitergerollt.
Wie sieht es bei dir mit der 50cm Regel Scheinwerfer aus - eingehalten?
Jawohl, ist bei mir eingehalten. Sitze bei platten Reifen genau auf 50cm Spiegelunterkante. Ist wohlgemerkt der niedrigste Punkt der Spiegelfläche, nicht des Scheinwerfers. Macht beim Tigi etwa 1,5 bis 2 cm aus.
Wie sieht es mit der Airbagaustragung aus - korrekt?
Wieso Airbag-Austragung?! Habe noch beide Airbags... und würde die auch nie zurückrüsten. Oder meinst du etwa wegen dem zweiten LCD?! Nun ja, dazu war eine Herstellerbescheinigung von Opel notwendig, wie und mit welchem Volumen (sowie vektoriellen Maßen) der Airbag auslöst. Der LCD- Umbau sitzt genau auf Platz der serienmäßigen Rolle (bzw. wurde in diese integriert) - Airbagklappe öffnet ungehindert wie zuvor... und Airbagsack wird ebenfalls ohne Berührung des Umbaus öffnen. Dafür war eine bauliche Abnahme des Umbaus und Einzelabnahme notwendig.
Wie sieht es mit dem Girling Bügel aus - wußte der TÜV davon?
Natürlich! Ist gemäß §41 STVZO völlig unbedenklich! Alle relevanten Betriebsdaten werden durch die Girling erfüllt - deswegen ja auch der Bremskrafttest (sowohl Rolle als auch Fahrt). Wegen der baulichen Veränderung ist jedoch eine Materialprüfung beim Prüfinstitut der Uni Kaiserslautern angefordert worden (hab da familiäre Verbindungen - sonst wärs fast nicht zu bezahlen) und Sichtkontrolle des Anbaus durch einen Dipl. Ing. (nicht unbedingt Sachverständiger) notwendig. Die Eintragung erfolgt dann als Einzelabnahme ohne weitere Probleme. Die Bremse würde laut Sachverständigem vom TÜV Rheinland sogar mit komplett abgesägtem Bügel noch ihre volle Stabilität und Bremskraft behalten *g*
Wie sieht es mit der Bodenfreiheit aus - Druchgängig 10cm (jaja, ich weis es gibt dafür keine Regel, aber so handhabt der TÜV hier das *lol* und da es ermessenssache ist, gilt das was der TÜV vorgibt, oder nicht?) ?
Keineswegs! Es gilt was die STVZO vorgibt... was der TÜV da vorgibt (übrigens nur als Empfehlung und Richtlinie) interessiert mich nicht. Das würde im Falle von Problemen seitens eines Prüfers nur meinen Anwalt freuen.
BöserBlick - was für eine Grundlage der Eintragung bei Abdeckung des Fernlichts?
Der umbau an sich wurde mit dem Komplettumbau der Motorhaube abgenommen, da ich ja einen noch etwas verschärfteren BB habe. Die lichttechnische Abnahme wurde vom TÜV Karlsruhe nach kurzer Überprüfung des lichttechnischen Instituts Karlsruhe ausgeführt. Dazu muß übrigens auch nur §50 Abs. 5 der STVZO erfüllt werden: Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens 1 lux beträgt. Der Fernscheinwerfer des Tigi erfüllt das trotz BB noch lässig... hatte einen Wert von knapp 1,2 lux (und das noch mit schon etwas älteren Serienleuchtmitteln).
Apropo: Wo wohnst du - neuerdings im Rheinland? (sorry für meine Unwissenheit)


Wohne ganz in der Nähe von Karlsruhe... da ich aber noch in den TÜV Bereich Rheinland-Pfalz falle, muss ich mich bei größeren und komplizierteren Umbaugeschichten immer mit dem (Haupt-)TÜV Rheinland in Köln rumschlagen. Nicht in der Art, dass ich ständig dort sein muss... aber die prüfen die Unterlagen, Gutachten,Herstellerbescheingungen in Rücksprache mit den örtlichen Prüfern gegen. Sind aber lockere Leute da... und man kann einigermaßen mit Ihnen klarkommen (auch wenn sie Extrem-Umbauten natürlich berufsbedingt immer etwas kritisch betrachten) :-)

Zum Thema Bastuck sag ich jetzt nichts mehr... denn laut deiner Aussage dürfte ich da ja nur etwas sagen, wenn ich die selbst schon am Tigra und mit C20XE gefahren und besessen habe. Oder ich formuliere um: Hat der Marcel an seinem X20XEV und mit der Bastuck-Anlage (in Verbindung mit seinem Kat und seinem MSD - Modell?!?) nur annähernd so hohe dB-Werte wie du damals bei unserer Messung in Karlsruhe, bekommt er sie niemals legal eingetragen. Besser und verständlich so?! *gg*

Re: Bastuckanlage beim 2.0 Liter Umbau

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 00:27
von Schrankwand_Kay
So

Bin gestern Abend aus dem Urlaub wieder gekommen und konnte dadurch erst jetzt weiter lesen.

@ Frank Ich muß ja mal ehrlich zugeben, wenn du wirklich alles so gemacht hast, wie du es beschrieben hast, dann ziehe ich meinen Hut. Des weiteren, würde ich gern deinen Arbeitgeber kennenlernen wollen. Vielleicht hat er ja auch nen Job für mich. Wenn du wirklich alle Untersuchungen machen gelassen hast, dann mußt du ein Vermögen nur in die Eintragungen investiert haben.
Ich hatte mich auch mal für verschiedene Dinge erkundigt.
Lichttest ca. 1000€
Abgasgutachten ca 600€
Festigkeitsgutachten erstellen, nicht wirklich bezahlbar

Ich dürfte jetzt für alle Eintragungen an meinem Astra etwa 1000€ verbraucht haben. Davon war eine große Vollabnahme mit Motor und Vollverspoilerung für 400 DM mit eingerechnet. Und die war wirklich sehr günstig.

Gruß Kay