Blablubb... als Geschädigter hast du das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Du musst allerdings von vorneherein der gegnerischen Versicherung klar machen, dass du von diesem Recht gebrauch machen wirst. Nur wenn du Geld von deiner eigenen Versicherung haben willst (Kaskoschaden) kann es je nach Vertragslage sein, dass diese den Gutachter bestimmt.-fall3n- hat geschrieben:das stimmt nicht, den gutachter darf er sich nicht raussuchen! da haben die versicherungen, firmen mit denen sie zusammen arbeiten und die schicken dir jmd vorbei...
@ Topic: Unverbindliche Kostenvoranschläge sind kostenlos. Bitte beachten: Wenn du anhand des Voranschlages mit der Versicherung abrechnest behält diese die MwSt ein. Sie wird erst bei Vorlage einer Rechnung ausbezahlt.