Re: Erfahrungen mit Scheinwerfern vom Ebay Händler
Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 09:03
naja du bist selber schuld das es soweit gekommen ist!!
hättest dich vorher mal schlau gemacht. dan hättest du sofort als der riss entstand die Scheinwerfer ausgebaut, saubergemacht, eingepackt. und mit der GESETZLICHEN gewährleistung zurückgeschickt.
den dazu zählen auch solche materialfehler.
(beweislastumkehr nach den ersten 6monaten, sprich in den ersten 6monaten muss er dir beweisen das das material nicht schuld war, danach musst du es ihm beweisen. Vor gericht hast du bei gewerleistungsansrpüchen in den ersten 6monaten 99% gutekarten essei den es ist offensichtlich das du da zum beispiel mitm hammer draufgekloppt hast)
(GESETZLICHE gewährleistung ist nicht zuverwechseln mit garantie oder sowas. den die gewährleistung ist wie der name sagt gesetzlich und vom HÄNDLER und NICHT vom Hersteller zu tragen, also nix mit an den hersteller einschicken)
(Es is zumutbar das er die dinger 4 wochen kassiert und dir solang keine anderen zuschickt endweder man hat originale oder man muss das auto stehen lassen)
dan hättest dem noch gesagt:
"ja der scheinwerfer hat en riss hab ich gesehen ich berufe mich auf die gesetzliche gewährleistung. hiermit schicke ich ihnen die scheinwerfer zur nachbesserung oder zum austausch zurück."
er hätte überhaupt keine rechtliche grundlage gehabt dir das zu verwehren und hätte es auch nicht gemacht (da merkt er das der käufer ahnung hat von dem was er redet) . bei solchen fällen informiert man sich doch zuerst bei jemandem der sich mit bwl auskennt. so wie du mit ihm geschrieben hast is klar das dabei nix rauskommt
hättest dich vorher mal schlau gemacht. dan hättest du sofort als der riss entstand die Scheinwerfer ausgebaut, saubergemacht, eingepackt. und mit der GESETZLICHEN gewährleistung zurückgeschickt.
den dazu zählen auch solche materialfehler.
(beweislastumkehr nach den ersten 6monaten, sprich in den ersten 6monaten muss er dir beweisen das das material nicht schuld war, danach musst du es ihm beweisen. Vor gericht hast du bei gewerleistungsansrpüchen in den ersten 6monaten 99% gutekarten essei den es ist offensichtlich das du da zum beispiel mitm hammer draufgekloppt hast)
(GESETZLICHE gewährleistung ist nicht zuverwechseln mit garantie oder sowas. den die gewährleistung ist wie der name sagt gesetzlich und vom HÄNDLER und NICHT vom Hersteller zu tragen, also nix mit an den hersteller einschicken)
(Es is zumutbar das er die dinger 4 wochen kassiert und dir solang keine anderen zuschickt endweder man hat originale oder man muss das auto stehen lassen)
dan hättest dem noch gesagt:
"ja der scheinwerfer hat en riss hab ich gesehen ich berufe mich auf die gesetzliche gewährleistung. hiermit schicke ich ihnen die scheinwerfer zur nachbesserung oder zum austausch zurück."
er hätte überhaupt keine rechtliche grundlage gehabt dir das zu verwehren und hätte es auch nicht gemacht (da merkt er das der käufer ahnung hat von dem was er redet) . bei solchen fällen informiert man sich doch zuerst bei jemandem der sich mit bwl auskennt. so wie du mit ihm geschrieben hast is klar das dabei nix rauskommt