Capu hat geschrieben:Genau das eben nicht, weil da greift nen anderer Paragraph!
§30 Abs. 2 StVZO
Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Und wenns schleift ist das nicht straßenschonend!
Da im Gesetzestext kein Maß über die Bodenfreiheit existiert, wurde von den TÜV-Gremien ein Papier entwickelt. Das VDTüV Merkblatt 751!
Darin steht:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Dort wird von starren Teilen ausgegangen, nicht von elastischen Teilen. An das Papier werden sich alle Prüfstellen halten, liegt aber letztendlich im ermessen des Prüfers (der das dann auch verantworten muß).
Zusammen mit dem §30 Abs. 1 StVZO
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt
Wird es dann wohl nicht so tief werden dürfen, denn einer der mit 3km/h übern Bahnübergang fährt (weil zu tief gelegt) ist in meinen Augen klar eine Behinderung
Oh schön dasse Wieder da bist

.So genug der Alten Erinnerungen.
Das von mir gemeinte Satz auch ein bisschen überzogen wahr sollte jedem klar!!
Fakt ist, es GIBT keinen einzigen § wo die Mündesttiefe vorgeschrieben ist! Kein Wischi Waschi Merkblatt Richtlinie.
Das Blatt habe ich mir Original vom Dekra Mann ausdrucken lassen.
Wenn wieder auftaucht Stelle wird es gerne Online gestellt.
Das von dir Zitierte Merkblatt, ist nur ein Merkblatt oder Richtlinie für den TÜV Dekra bla bla Ingenieur.
Es besteht offziel nur Nummerschild Tiefe und Scheinwerfer Unterkante die Fest vorgeschrieben ist . Dafür gibt es §.
Die der TÜV Prüfer gegebenfalls auch bisle Spielraum einräumen kann.
Das Auto sollte fahrbar sein und keine Gefahr für den Straßenverkehr.

Über So was diskutiere ich auch net. Manche können selbst mit Serien Autos nicht fahren .
Dann fange auch gleich an mit Autos die net 100% TÜV dicht sind.
Dann sind bei über 90% Des Forums was keine TÜV mehr bekommen dürfte.
Also mal nicht das so Drehen wie mans gerne haben will.
Also § her
PS: Erinnere mich da an eine Massenklage gegen diese Ominöse Merkblatt. Was vor Gericht mit Teuer dem Statt geahndet wurde!
Das Merkblatt hat den gleichen Stellenwert wie ein Muschwitz Lasierte leuchten ABE. Überzogen gesagt.