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Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: So 24. Apr 2011, 21:07
von Corsa A
es gelten dennoch nur die in den alten papieren aufgezählten reifengrößen
und nicht alle die jemals auf dem auto serienmässig verbaut wurden
wer die neuen papiere hat kann sich bei opel eben mit seiner fahrgestellnummer die daten der ursprünglichen auslieferungspapiere einholen
Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: So 24. Apr 2011, 21:14
von zip1989
Du sagtest im dritten Post:
Iceman hat geschrieben:Alle Räder die du hast, sind von Opel direkt freigeben und standen so auch in den alten FZ drin.
Eine 10% Regel gibt es aber nicht.
Zudem hast du den alten original FZ normalerweise ja auch nicht mehr ( .z.B wenn du ein Auto neu/gebrauchst kaufst), da darf sich dann halt der Polizist bei der Kontrolle erkundigen, welche Reifen du von Werk aus fahren kannst.
Größen die eingetragen werden müssen sollte man aber in der Bescheinigung drin stehen oder einen Nachweis der Eintragung vom Tüv haben, aber das trifft ja in deinem Fall nicht zu.
Aber im alten Fahrzeugbrief steht folgendes:
vorn 175/65R14 78H
mitten und hinten 175/65R14 78H
oder vorn 185/60R14 82H
mitten und hinten 185/60R14 82H.
Darin sind meine 3 Sommerreifen 185/55R15 82H, sowie der eine Reifen 185/55R15 82V nicht annähernd aufgeführt. Ist deiner Meinung nach der Unterschied bei den 4 Winterreifen auch 185/60R14 82
T in Ordnung?
Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: So 24. Apr 2011, 21:20
von Corsa A
bei winterreifen ist der geschwindigkeitsindex 2t rangig
Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: Mo 25. Apr 2011, 13:39
von Iceman
Bei Winterreifen, die eine geringer zulässige Höchstgeschwindigkeit haben als die Reifen die im FZ drinsteht, reicht ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers aus, der auf diese geringere Geschwindigkeit der Winterreifen hinweist.
Und wie schon erwähnt, die 185/55 R15 mit H Reifen ist Serie beim Tigra, darfst du also so auch fahren.
Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: Mo 25. Apr 2011, 14:50
von Corsa A
Iceman,waren die bei jeden tigra bei auslieferung im schein gestanden?
Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: Mo 25. Apr 2011, 22:27
von Fasemann
Ich habe einfach alle 15 und 16 " aus dem alten Schein in den neuen mit umschreiben lassen, habe schließlich viel Geld für das eintragen bezahlt und da will ich das auch in den Papieren stehen haben!!
Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: Mo 25. Apr 2011, 22:57
von Madwolf
Einfach beim FOH zu dem jeweiligen Modell die COC-Papiere ausdrucken lassen. Da stehen fur dein Modell alle Reifengrößen drin die laut Hersteller freigegeben sind. Und das COC-Papier reicht auch für jede Polizeikontrolle und auch bei der nächsten HU ohne irgendwelche Probleme. Die COC-Papiere wurden eingeführt da in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 jeweils nur eine Reifengröße eingetragen wird. Dieses COC-Papier ist bei Neuwagen immer dabei, bei älteren Fahrzeugen kann man sich dieses Papier beim Hersteller aushändigen lassen. So schönen Abend und GN8 Madwolf
Re: Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Verfasst: Mo 2. Mai 2011, 18:52
von zip1989
Ich habe eine Antwort von Opel erhalten:
[font="]Service Center Technik[/font][font="]
[/font][font="]Unser Zeichen xxxxxx-xxxxxxxxx[/font][font="]
[/font][font="]Opel Tigra-A (S93Coupé) mit 1.4-16V (X14XE) Motor[/font][font="]
[/font][font="]Fahrzeug-Ident.-Nr.: xxxxxxxxxxxxxxxxx[/font][font="]
[/font][font="]Guten Tag Herr xxxxxxxxx,[/font][font="]
[/font][font="]vielen Dank für Ihre Anfrage. [/font][font="]
[/font][font="]Im Anhang übersenden wir Ihnen einen Auszug aus unserem Umrüstkatalog August 2000.[/font][font="]
[/font][font="]Daraus können Sie entnehmen, welche Räder-/Reifenkombinationen (Felgengröße, Reifengröße etc.)[/font][font="]
[/font][font="]werkseitig für den Opel Tigra-A (S93Coupé) zulässig sind. [/font][font="]
[/font][font="]Die Anlagen gelten auch als Bescheinigung zur Vorlage bei einer anerkannten technischen Prüfstelle [/font][font="]
[/font][font="](TÜV/DEKRA). [/font][font="]
[/font][font="]Für nicht aufgeführte Kombinationen liegt unsererseits keine Freigabe vor.[/font][font="]
[/font][font="]Wir hoffen, Sie hiermit ausreichend informiert zu haben.[/font]
[font="]
[/font]Die Anlagen aus der E-Mail habe ich hochgeladen und stehen euch zur Verfügung. Ich werde noch eine Frage an Opel stellen, ob der Umrüstkatalog vor allem Seite 32 auch bei einer Verkehrskontrolle bestand hat.